Vollmacht: nicht unbedingt nötig, wenn man akzeptiert, dass der Brief mit der nochmaligen Mitteilung an den Arbeitnehmer geht und nie an das Steuerbüro! (Das Online-Formular könnte ja genausogut die Person selbst ausgefüllt haben statt ich.) Hab mich online hier eingewählt: BZSt.de (nur das eingeben, dann durchfitzen, denn die ursprüngliche Seite mit der Navigation funktioniert nicht mehr!) /Privatpersonen/Steuerliche Identifikationsnr./wähle „Wie komme ich an meine IDNr."/Feld „Erneute Mitteilung der IdNr“/ „mehr erfahren" Dann dem Mandant einschärfen, dass er seinem neuen Mitarbeiter einschärfen soll (notfalls per Google-Übersetzer), dass der Mann den Brief sofort mitbringen soll, sobald er da ist. Und dann warten. Wenn nichts kommt: Nachfragen, ob der Name der Person überhaupt am Klingelschild steht ! (Den Fall hatten wir nämlich: Ohne ID keine Arbeit (zukünftiger AG will erst einstellen, wenn ID vorliegt), ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Adresse für die Zustellung der ID... Derjenige, der die Person vorübergehend bei sich aufnahm, machte sich natürlich nicht erst die Mühe, den Name ranzuschreiben - und da kam der Brief nie an! Erst als ich das erriet, ihm erklärte, nochmal beantragte, kam ruckzuck die gewünschte Antwort.) Also an der Vollmacht lag's nicht. Wenn jemand noch gar keine ID hat, geht das übrigens genauso: So einwählen wie oben beschrieben, (auch auf das Feld "Wie komme ich an meine ID", denn das Feld "Neuzuteilung" gibt es dort nicht!!) Eingeben: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, gegenwärtige Anschrift. Hab schon mehrmals beantragt, für Schüler, die zum ersten Mal arbeiten, oder für Leute, die neu nach Dt kommen. Wenn man schon weiß, wo man suchen muss, geht's schnell. Hat immer geklappt. Schöne Grüße aus dem unterkühlten Vogtland B
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