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Wöchentlich Wechselnde Arbeitszeiten

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letzte Antwort am 22.07.2022 14:24:22 von Nina_Schöneweis
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PP
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Hallo,

 

kann ich bei Lohn und Gehalt compact wöchentlich wechselnde Arbeitszeiten vorgeben?

 

Sind ein Pflegedienst und die Pfleger arbeiten im Wechsel 5 und 7 Tage.

Dies würde ich gerne so im Programm hinterlegen. 

 

Danke.

 

Grüße Tamara

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tamara, 


in Lohn und Gehalt können Sie die individuelle Arbeitszeit auf Mitarbeiterebene erfassen. 


Unter Stammdaten | Arbeitszeiten |  Wöchentliche Sollarbeitszeit können Sie die Arbeitszeiten hinterlegen. 


Hier macht eine Erfassung Sinn, wenn die Arbeitszeit - insbesondere die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage - jede Woche unterschiedlich ist bzw. wenn der Mitarbeiter auf Abruf arbeitet.


Im Feld "Gültig ab KW" erfassen Sie die Kalenderwoche und das Jahr, ab dem die wöchentliche Soll-Arbeitszeit berücksichtigt werden soll. Die Arbeitszeit gilt ab dem eingegebenen Gültigkeitsdatum für alle folgenden Kalenderwochen weiter, wenn Sie keine neuen Zeiten erfassen.


Viele Grüße 


Lara Hien 
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

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Stehimwald
Beginner
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"... für alle folgenden Wochen" heißt, dass ich jede Woche neu eintragen muss, wenn der Rhythmus alle 2 oder alle 3 Wochen wechselt???
Wie hinterlege ich einen gleichbleibenden Rhythmus, der z.B. alle 3 Wochen wiederkehrt?

 

Muss ich einen Durchschnitt einschreiben oder im Kalender in der entsprechenden Woche manuell umändern, wenn ein MA in einem unserer Mandanten mal krank ist? Na, hoffentlich behalte ich im Kopf, wer das bei wem ist ...

Ich hoffe leise auf eine Lösung, die ich nur noch nicht entdeckt habe. Danke im Voraus!

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in Lohn und Gehalt kann leider kein Rythmus für die wöchentlichen/monatlichen Sollarbeitszeiten erfasst werden.

 

Wenn sich der Rythmus wiederkehrend alle 2 bis 3 Wochen ändert und die genaue Arbeitszeit für die Abrechnung benötigt wird, bleibt nur die Erfassung - ggf. auch im Voraus - über die Historie (Gültig ab KW).


Wenn der Mitarbeiter krank ist, müssen Sie im Kalender in Bezug auf die Arbeitszeiten nichts manuell ändern - vorausgesetzt die wöchentliche Sollarbeitszeit ist historisch korrekt erfasst.

 

Ich sehe keinen Grund in Bezug auf die Arbeitszeiten einen Durchschnitt einzurichten.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.07.2022 14:24:22 von Nina_Schöneweis
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