Hallo, ich habe ein Problem bei der Urlaubsabrechnung im Maler-Lohn bei einer gewerblichen Aushilfe, die mit einem fixen Aushilfslohn i.H.v. 390,00 € vergütet wird. Ich muss im Dezember den kompletten Resturlaub abrechnen. 4 Tage bzw. 187,48 € Resturlaub kommen aus dem November und 1 Tag Anspruch entsteht im Dezember. Ich habe den Anspruch für die 5 Tage mit einem Wert i.H.v. 224,53 € berechnet, das rechnet mir DATEV auch aus, wenn ich die 5 Tage mit der Lohnart 508 und dem Buchungsschlüssel 85 eingebe. Soweit so gut. Nun muss ich allerdings den Fixlohn (390,00 €) um das errechnete Urlaubsentgelt kürzen. Theoretisch würden sich die 390,00 € dann aus 224,53 € Urlaubsentgelt und 165,47 € Aushilfslohn zusammensetzen. In der Abrechnung wird die Urlaubsabgeltung dann allerdings nur noch mit 203,20 € berechnet, weil nur der über die Stammlohnart 200 abgerechnete Aushilfslohn i.H.v. 165,47 € für die Berechnung des Urlaubsanspruchs 12/21 herangezogen wird. Zusammengerechnet sind das 368,67 € und damit 21,33 € zu wenig gegenüber den sonstigen 390,00 €. Mir ist klar, dass die 21,33 € nicht verloren gegangen sind, sie werden als Resturlaubsanspruch ausgewiesen. Trotzdem würde ich den Betrag natürlich gerne als gewährten Urlaub abrechnen, damit der Arbeitnehmer auf seine 390,00 € laufendes Entgelt kommt (darauf hat er ja einen arbeits-rechtlichen Anspruch)! Gibt es hierzu eine Lösung?
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