Das ist nicht die Lösung zur Frage - es wurde gefragt, wie nachträglich ausbezahlte Überstunden abzurechnen sind, nicht wie Abfindungen behandelt werden. Löst man das Problem auf dem verlinkten Weg macht man es falsch und hat später den Prüfer am Hals.... Überstundennachzahlungen sind nämlich entweder normales laufendes Gehalt (bei zeitnaher Auszahlung, steuerpflichtig, sv-pflichtig, umlagepflichtig) oder bei einer Zusammenballung von Zahlungen für mehrere Jahre über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten Gehalt, welches begünstigt wird durch die Fünftelregelung. Wie man letzteres in Datev darstellt war die Frage, soweit ich es verstehe, denn die gleiche Frage habe ich auch. Ich habe bis jetzt nichts Passendes finden können.
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