Hi zusammen, wir haben einen neuen Mitarbeiter, der 500km entfernt von zu Hause aus arbeitet und 1-2 im Monat mit seinem privaten PKW zu uns ins Büro fährt. Das Hotel für seinen Aufenthalt buchen und bezahlen wir. Nun stellt sich uns die Frage, wie wir ihm seine Fahrtkosten erstatten. Ich habe bereits fleißig das DATEV Hilfe-Center durchstöbert, die Community-Beiträge durchforstet und die verschiedenen Lohnarten gefunden. Wenn ich es richtig verstehe, habe ich die Wahl zwischen den Lohnarten 9600, 9610 und 9620. Die Unterschiede liegen allein in der Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung und der Grundrechenformel. Gibt es für uns als Arbeitgeber einen Vor- oder Nachteil, wenn wir die Fahrtkosten freiwillig auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen? "Freiwillig" hört sich für mich danach an, dass es nicht üblich ist. Benutzen andere Arbeitgeber daher lieber die Lohnarten 9610 oder 9620? Muss ich noch etwas berücksichtigen, was ich bisher nicht ausgeführt habe? Fahrtkostenerstattung bzw. Kilometergeld war bisher noch kein Thema bei uns. Vielen lieben Dank im Voraus! Viele Grüße Merle
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