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Erneute Bereitstellung von fehlerhaften Datensätzen (DEÜV)

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letzte Antwort am 09.08.2023 15:28:06 von Astrid_Preuß
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Merle
Beginner
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406 Mal angesehen

Hi zusammen,

 

ich habe bereits den Monatsabschluss für 07/2023 durchgeführt. Nun muss ich für zwei Mitarbeiter die Lohnabrechnung für 07/2023 erneut durchführen (Dokument 1015439), da bei den DEÜV-Meldungen fehlerhafte Datensätze festgestellt wurden (siehe Anhang).

 

Gibt es eine Möglichkeit, das Zurücksetzen des Monatsabschlusses zu umgehen oder muss ich zwangsläufig den Monatsabschluss zurücksetzen, um die Lohnabrechnungen für die beiden Mitarbeiter erneut durchführen zu können, damit die korrekten DEÜV-Meldungen verschickt werden?

 

Viele Grüße
Merle

 

RZ-Verarbeitungsprotokoll.png

d_brusch
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
380 Mal angesehen

Nein, es gibt keine andere Möglichkeit. 

 

Fehler im DÜ-Verfahren: Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) - DATEV Hilfe-Center

 

Fehler 644 ->Lohnabrechnung muss wiederholt werden. 

Merle
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
346 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

 

Ich habe nun den Monatsabschluss zurückgesetzt, die entsprechenden Lohnabrechnungen mit den korrekten Daten noch einmal durchgeführt und den Monatsabschluss dann wieder abgeschlossen.

 

In der RZ-Kommunikation finde ich die obige Fehlermeldung nach wie vor. Kann ich diese einfach ignorieren/löschen oder muss ich noch irgendetwas beachten?

 

Viele Grüße
Merle

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
298 Mal angesehen

Hallo,


da die betroffenen Datensätze trotz der Unstimmigkeiten dennoch an die Datenannahmestellen weitergeleitet wurden und Sie die Datensätze mit einer erneuten Lohnabrechnung nochmals korrekt erstellt haben, können Sie den vorangegangenen RZ-Auftrag mit der Fehlermeldung ignorieren.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.08.2023 15:28:06 von Astrid_Preuß
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