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LuG: Gehaltserhöhung im lfd. Monat erfassen

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letzte Antwort am 08.12.2023 15:08:14 von anjuwan
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Merle
Beginner
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Hi zusammen,

 

ein Mitarbeiter ist am 22.12.2023 aus der Probezeit raus und bekommt dann monatlich 100 Euro mehr Gehalt. Nun weiß ich nicht, wie ich die Gehaltserhöhung im laufenden Monat berücksichtigen kann. 

 

Muss ich das Dezembergehalt manuell ausrechnen und die Differenz über die Monatserfassung eintragen? Falls ja, benutze ich dort die selbe Lohnart wie bei den Bezügen?

 

Vielen Dank im Voraus! 🙂

 

Viele Grüße
Merle

cro
Experte
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Was steht denn im Arbeitsvertrag? (Kalender-) Monate Probezeit? Am besten mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob die 100 € evtl. auf 22/31 umzurechnen (soweit diese Umrechnungsformel hinterlegt ist in den Stammdaten) sind.  Oder gar erst in 1/24?

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Merle
Beginner
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Nachricht 3 von 14
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Danke für die Antwort! Im Arbeitsvertrag steht "Monate". Wir würden ihm für die 22/31 Tagen das alte Gehalt und für die 9/31 Tage gerne das neue Gehalt auszahlen.

 

Muss ich das in dem Fall so machen wie von mir oben beschrieben oder gibt es eine bessere Lösung für mein Anliegen?

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renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 14
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Naja, das Monate im AV steht ist gut, aber dennoch ist der gesamte Wortlaut wichtig.

 

Als Nicht-Anwalt würde ich das dem Grundsatznach so interpretieren, dass er im Monat nach Ablauf der Probezeit 100 Euro brutto mehr bekommt.

 

Wichtig bei Eintritten unterm Monat (also nicht zum 1.) ist eine eindeutige Formulierung zwingend. In solchen Fällen sollte der AG dann auch nicht unbedingt stur sein, sondern einfach den 100er für den gesamten Monat geben (machen wir dann bspw auch so). Richtig beurteilen kann das dann aber ja nur der Arbeitsrechtler wenn ihm der AV im vollen Wortlaut vorliegt. 😉

 

Sollte der AG das anteilig wollen, dann so abrechnen und ihn auf eine mögliche Gefahr ansprechen. Wäre zumindest meine Wahl wie ich es tun würde.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 5 von 14
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High,

 

In solchen Fällen sollte der AG dann auch nicht unbedingt stur sein, sondern einfach den 100er für den gesamten Monat geben

richtig so, ein wenig Wertschätzung hat noch nie geschadet😁

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Merle,

 

ich handhabe das so (weil in den mir vorliegenden Verträgen ein genaues Datum steht, ab dem das höhere Gehalt gezahlt werden soll):

 

Ich berechne tatsächlich 22/31stel des alten Gehaltes und 9/31stel des neuen Gehaltes und addiere abschließend beide Beträge. Diesen Wert erfasse ich einmalig im Dezember 2023 in den Festbezügen, so dass sich das Gesamtgehalt für 12/2023 nicht aus zwei Zahlen (Festbezug und Bewegungsdaten) zusammensetzt. Im Folgemonat erfasse ich dann noch einmal einen geänderten Festbezug, nämlich das dann gültige Festgehalt. (Genauso verfahre ich auch, wenn sich untermonatlich die wöchentliche Arbeitszeit ändern solle, weil beispielsweise ab dem 17. eine reduzierte - von 40 Std. pro Woche auf 35 Std. pro Woche - Arbeitszeit gelten soll.)

 

Sofern Sie die Erhöhung in 12/2023 über die Bewegungsdaten erfassen wollen, würde ich die gleiche Lohnart wie den Festebezug verwenden.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

renek
Fachmann
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@MikeWHerbs  schrieb:

richtig so, ein wenig Wertschätzung hat noch nie geschadet😁


Ich finde wenn ein AG schon bei 100 Euro so rum macht, dann soll es ihm Recht geschehen wenn der MA hier den Stecker zieht.

 

In meinen Augen ist mit den angegebenen Wortlaut die Auslegung wie Sie @lohnexperte gibt schon schwierig. Es wurde ja als Lösung akzeptiert, aber passt die Antwort auch zu 100% zu dem Ausgangsfall? Wenn nicht, muss eben nur der AN auf sein Recht bestehen. Mehraufwand der Abrechnung incoming 😄

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anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 14
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, aber passt die Antwort auch zu 100% zu dem Ausgangsfall?  😄

 

Ja! Nach der Probezeit bedeutet eben genau einen Tag danach und nicht am nächsten oder letzten Monatsanfang. Bei Kündigungsfristen würde man diese Überlegung ja auch nicht machen.

 

Cheers
renek
Fachmann
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Steht wo genau?

 

ich will das jetzt nur deshalb wissen, weil es mich interessiert und ich die Fundstelle Ihres Wissens nicht kenne und ich mich gerne entsprechend bilden möchte!

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 14
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Hallo renek,

 

ich kenne den genauen Text im Anstellungsvertrag zur Probezeit zwar nicht, kann mir aber eine (inhaltlich) abweichende Regelung zu "Die Probezeit beträgt/umfasst 6 Monate." oder "Die Probezeit endet am 22.12.2023." nicht vorstellen.

 

Wenn dann weiterhin ein höheres Entgelt "nach dem Ende der Probezeit" vereinbart wurde, ist der Zusatz "ab dem nächsten Tag" o. ä. entbehrlich. Denn die Voraussetzung, dass die Probezeit abgelaufen ist und man sich um "danach" befindet, ergibt sich (nach dem gesunden Menschenverstand oder Adam Riese 😉 ) allein durch die Berechnung Eintrittsdatum plus sechs Monate oder aber 23.12.2023.

 

Weiteren Interpretationsspielraum vermag ich hier nicht zu erkennen, so dass ich sehr interessiert bin an Ihrer Auslegung und der zugrundliegenden Rechtsgrundlage.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 11 von 14
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High,

 

ich denke es ging renek, genau wie mir auch, um den Umstand, das die 70 Ocken den AG nicht finanziell töten werden.

 

Und das es AG gibt die das deshalb ein weniger gelassen sehen als diese taggenauen um Rechner😎

 

Gruss Mike

 

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 12 von 14
128 Mal angesehen

Wir würden ihm für die 22/31 Tagen das alte Gehalt und für die 9/31 Tage gerne das neue Gehalt auszahlen.

 

Frag doch den Arbeitgeber wie er/sie/es gerne hätte😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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Seeker
Einsteiger
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Ja! Nach der Probezeit bedeutet eben genau einen Tag danach und nicht am nächsten oder letzten Monatsanfang.

 


Das würde ich keinem Programmierer so als Vorgabe machen. 2030 IST nach der Probezeit.  Ein Computer würde das wissen. Oder steht "genau einen Tag danach" so wörtlich im Vertrag? Ansonsten ist die Zeit danach ein mehr oder weniger unendlich langer Zeitraum.

 

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anjuwan
Aufsteiger
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Gilt bei der Evaluierung der Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate Probezeit; zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, zwei Monate Kündigungsfrist nach Probezeit) die gleiche Fragestellung?

 

Bei dem gewöhnlichen "Die ersten x Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit." im Vertrag dürfte zusammen mit dem Antrittsdatum wohl das Ende der Probezeit bzw. der Tag nach der Probezeit für jeden, auch für Computer, leicht auszurechnen sein.

 

Ich weiß jetzt nicht wirklich, warum dieses klar feststehende Datum "Tag 1 nach Probezeit" hier ein Problem sein soll.

 

Viele AN kennen dieses Datum übrigens ganz genau. Aus diversen Gründen.

Cheers
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13
letzte Antwort am 08.12.2023 15:08:14 von anjuwan
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