Hallo Merle, Wenn Du den Minijobber bereits nach seinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet hast, dann ist er ja noch anteilig im Unternehmen als Minijobber beschäftigt. Wenn Du nun für die Personalnummer des Festangestellten eine elstam-Abfrage startest, wirst Du nur die Rückmeldung erhalten, dass die Anmeldung nicht möglich ist, da der Arbeitnehmer bereits beim gleichen Arbeitgeber angemeldet ist. In diesem Falle würde ich die Steuerklasse manuell beim Festangestellten einpflegen. Das darf aber nur sein, wenn Ein- und Austrittsdatum nicht identisch sind. Spätestens im Folgemonat, nachdem der Minijobber erfolgreich abgemeldet wurde, wirst Du die Lohnsteuerabzugsmerkmale übertragen bekommen. Viel Erfolg Constanze
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