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Keine Erstellung der Jahresmeldung bei Unterbrechungsmeldung

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letzte Antwort am 18.01.2024 20:42:24 von vw
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Merle
Beginner
Offline Online
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164 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir sind zum 01. April 2023 von einem Fremdprogramm auf DATEV Lohn und Gehalt umgestiegen. Zum Zeitpunkt der Umstellung befand sich eine Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub. Die Unterbrechungsmeldung (Abgabegrund 51) ist in den Vortragswerten eingetragen.

 

Nun hatte die Mitarbeiterin heute ihren ersten Arbeitstag nach ihrer Elternzeit. Bei der Probeabrechnung habe ich den Hinweis #LN12182 erhalten (siehe Screenshot 1). Daraufhin habe ich das Startdatum für die DEÜV-Meldungserstellung auf heute gesetzt. Bei der erneuten Probeabrechnung wird mir angezeigt, dass keine Jahresmeldung für die Mitarbeiterin erstellt wird (siehe Screenshot 2). Die Mitarbeiterin war vom 27.01.2023 bis zum 13.05.2023 im Mutterschaftsurlaub. Vom 14.05.2023 bis zum 17.01.2024 war die Mitarbeiterin dann in Elternzeit. Sie hat in 2023 also Mutterschaftsgeld sowie ein anteiliges Gehalt erhalten. Ist es richtig, dass keine Jahresmeldung erstellt wird?

 

Screenshot 1:

Screenshot 2024-01-18 154115.png

 

Screenshot 2:

Screenshot 2024-01-18 154133.png

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
139 Mal angesehen

Hallo,

und ja. Mit der Unterbrechnungsmeldung wurde das bis dahin im Kalenderjahr erzielte Entgelt bereits gemeldet. Danach ist im Rest des Jahres ja kein beitragspflichtigen Entgelt mehr angefallen. Somit erübrigt sich die Jahresmeldung.

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-beschaeftigungsunterbrechung-7-mutterschaftsgeld-und-elternzeit_idesk_PI42323_HI2336402.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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letzte Antwort am 18.01.2024 20:42:24 von vw
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