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Einmalbezug 01/2023 in den Vortragswerten eingeben

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letzte Antwort am 21.06.2023 15:05:22 von Astrid_Preuß
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Merle
Beginner
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Hi zusammen,

 

wir haben unser Lohnabrechnungssystem im April gewechselt, wir haben also im April 2023 erstmalig mit DATEV Lohn und Gehalt abgerechnet. Ich bin nun dabei die Vortragswerte in das Lohnkonto einzupflegen.

 

Eine Mitarbeiterin von uns hat in 01/2023 einen Einmalbezug i. H. v. 100 Euro erhalten. Habt ihr eine Idee, wo ich diesen im Lohnkonto eintragen muss?

 

Liebe Grüße
Merle

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

Einmalbezüge können in den Vortragswerten | Lohnkonto in der Registerkarte "SV-Werte" unter "Jährlich" in der SV-Umlage "Angaben zur Umlagepflicht" , "Brutto jährlich" sowie unter "LSt Teil 1" unter "Sonstige" eingegeben werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303318 - Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Merle
Beginner
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Nachricht 3 von 4
116 Mal angesehen

Hallo Matthias,

 

vielen Dank für die Antwort. Reicht es, wenn ich den Einmalbezug nur unter "LSt Teil 1" unter "Sonstige" eingebe oder muss ich den zusätzlich auch in der SV-Umlage "Angaben zur Umlagepflicht" eintragen?

 

Viele Grüße
Merle

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
86 Mal angesehen

Hallo Merle,


je vollständiger die Lohnkontovortragswerte erfasst sind, desto besser 🙂.


Wichtig für die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung und der DEÜV-Meldung mit Abgabegrund "92" sind u. a. die Registerkarten "LSt Teil 1", "SV-Werte" und "SV-Unfallversicherung".

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.06.2023 15:05:22 von Astrid_Preuß
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