Hi zusammen,
wir haben unser Lohnabrechnungssystem im April gewechselt, wir haben also im April 2023 erstmalig mit DATEV Lohn und Gehalt abgerechnet. Ich bin nun dabei die Vortragswerte in das Lohnkonto einzupflegen.
Eine Mitarbeiterin von uns hat in 01/2023 einen Einmalbezug i. H. v. 100 Euro erhalten. Habt ihr eine Idee, wo ich diesen im Lohnkonto eintragen muss?
Liebe Grüße
Merle
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Einmalbezüge können in den Vortragswerten | Lohnkonto in der Registerkarte "SV-Werte" unter "Jährlich" in der SV-Umlage "Angaben zur Umlagepflicht" , "Brutto jährlich" sowie unter "LSt Teil 1" unter "Sonstige" eingegeben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303318 - Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Hallo Matthias,
vielen Dank für die Antwort. Reicht es, wenn ich den Einmalbezug nur unter "LSt Teil 1" unter "Sonstige" eingebe oder muss ich den zusätzlich auch in der SV-Umlage "Angaben zur Umlagepflicht" eintragen?
Viele Grüße
Merle
Hallo Merle,
je vollständiger die Lohnkontovortragswerte erfasst sind, desto besser 🙂.
Wichtig für die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung und der DEÜV-Meldung mit Abgabegrund "92" sind u. a. die Registerkarten "LSt Teil 1", "SV-Werte" und "SV-Unfallversicherung".