Zum Topic: m.E. schießt da jmd. wieder mal an Ziel, Marktanforderung, Berater- und Mittelstandsrealität vorbei. Als ob selbstbuchende oder gar bilanzierende Mandanten sich nicht alternative KI-Lösungen zu legen würden, wenn die DATEV oder ihr Berater es nicht unterstützt... Habe gerade einen SK zum Thema laufen und habe das Gefühl, dass man sich bei der Begründung, weshalb man selbst bei Einsatz von Kanzlei-ReWe beim Mandanten in Widersprüche verstrickt, statt wenigstens ein klares Commitement zu vertreten. Habe z.B. auch gleich mal vorsorglich mit nachgefragt, was wohl passiert, wenn wir eine Mandanten-Selbstbucherhalter-Buchhaltung vom Mandant in die Kanzlei verschieben und auf der Unterberaternummer belassen... ist dann der Einsatz bei uns auch "verboten". 😉 Und umgekehrt? Was wohl bei Kanzleien mit dem ollen selbstbetriebenen Mandanten-WTS passiert..... 😉 Und was kreative Berater wohl erleben, die - auch wenn das Out-Of-AGB ist - Bestände auf Kanzlei-Beraternummern auch bei Selbstbuchern laufen lassen (das verweigere ich bisher natürlich)... Zum OT: Ohja.... das Thema "Willenserklärung" im Auftrag einer Unterberaternunmer ist ein Thema für sich... Ich versende mittlerweile vorsorglich die Auftragsvollmachten auch für DATEV bei allen Mandantenprojekten... 😉 Dann "dürfen" wir endlich nicht nur bestellen, sondern auch kündigen. 😄 Ich sags mal so: der DATEV shop und Bestellknöpfe dort sind echt umsatzfreundlich, der Kündigungsprozess weniger berater- und mandantenfreundlich.... 😉
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