Unser Mandant arbeitet mit Unternehmen online und bezahlt auch hierüber.
Er möchte möglichst wenig händisch erfassen.
Da er die Umsatzsteuer selbst überweist, möchte er, dass der Betrag automatisch in den Zahlungsverkehr einfließt. Er muss jetzt den Betrag (gemäß unserer Mitteilung) händisch erfassen und überweisen.
Gibt es da Möglichkeiten? (eventuell vergleichbares zu den Zugpferdrechnungen?)
Gruß
U. Bernzen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung im Rechnungswesen geöffnet wird (z. B. über Auswertungen/Finanzbuchführung/Umsatzsteuer-Voranmeldung) kann über das Kontextmenü (rechte Maustaste) die Funktion "UStVA SEPA Überweisung an Zahlungsverkehr übergeben" ausgewählt werden.
Anschließend kann im Zahlungsverkehr unter Zahlungsaufträge/SEPA über den Button rechts unten "Im DATEV-RZ speichern" der Zahlungsauftrag im Unternehmen online bereitgestellt werden. Damit entfallen manuelle Erfassungen.
Danke. Hat funktioniert.
Dann bitte noch die Antwort als Lösung markieren.
Hallo zusammen,
ich würde noch einen draufsetzen 😉
Weis jemand ob man die Zahllast mit dem "Daten senden" in Rechnungswesen in Bank Online einstellen kann (Im Lohn kann man ja auch alle Zahlungen per Knopfdruck einstellen). Der Weg über Ust-VA und dann Zahlungsverkehr ist doch eher ein "analoger" Prozess.
Vielen Dank im voraus.
Freundliche Grüße
Berthold Berger
Bitte als Idee einstellen!
Das geht zumindest über den Umweg Zahlungsverkehr, dort dann den Button oder rechte Maustaste „im RZ speichern“.
Dann ist die Zahlung in Bank Online.
Wurde dies zwischenzeitlich umgesetzt?
Hallo @Sandra80,
Hierzu gibt es keine Neuigkeiten.
Der beschriebene Weg gilt weiterhin.
Gibt es so eine Möglichkeit auch für die Nachzahlung aus der Umsatzsteuerjahreserklärung?
Oder gehe ich den oben gezeigten Weg und ändere dann im Zahlungsverkehr die Überweisung händisch mit Betrag etc. ab? (was ich aktuell machen würde)
Hallo m_brunzendorf,
Sie können im Zahlungsverkehr einen individuellen Zahlungsbetrag erfassen oder einen erfassten Zahlungsauftrag ändern.
Eine Weitergabe des Nachzahlungsbetrages aus den Steuer-Programmen an den Zahlungsverkehr ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
@Katharina_Schoenweiss schrieb:Sie können im Zahlungsverkehr einen individuellen Zahlungsbetrag erfassen oder einen erfassten Zahlungsauftrag ändern.
Das habe ich mir schon gedacht, bzw. bisher so gemacht. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht einen direkteren Weg gibt.
Vielen Dank für die Info.
Vielen Dank, der Hinweis funktioniert auch für mich. Leider habe ich nichts gefunden, wie ich bei Dauerfristverlängerung die Sepa-Überweisung mit Verrechnung eines Guthabens an den Zahlungsverkehr übergeben kann, oder ist hier weiterhin manuelle Erfassung notwendig? Vielen Dank für einen Tip!