Hallo @martinkolberg, Frage: Wie sieht der optimale Workflow aus? Anhand der Beschreibung, dass Papierbelege nachgereicht werden, die möglicherweise einen abweichenden Inhalt zu den digitalen Belegen haben, könnte eine persönliche Prüfung der Belege im Gesamtprozess Abhilfe schaffen. Sollte diese Prüfung der Belege im Kontext von DATEV Unternehmen online erfolgen, könnte bei Bedarf die DATEV Belegfreigabe online hierfür eingesetzt werden. Hier können die Belege, bevor diese in DATEV Belege online ankommen, geprüft werden. Die richtigen Belege können dann freigegeben und die doppelte Rechnung (mit ggf. falschen Inhalt) abgelehnt bzw. gelöscht oder geheftet werden. Frage: II: Ist die UO- Oberfläche daraufhin optimiert, zu überprüfen, ob der in Papierform vorliegende Beleg bereits im System ist? Werden die Belege direkt nach DATEV Belege online hochgeladen, erfolgt keine Dublettenerkennung aufgrund der erkannten OCR-Werte. Die Erkennung greift erst in der Erfassung beim Speichern des Belegs oder beim Buchen im DATEV Rechnungswesen-Programm.
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