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Interaktive Auswertungen löschen (Rechnugnswesen->Unternehmen online)

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letzte Antwort am 27.06.2025 16:23:42 von deusex
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deusex
Allwissender
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Ich hatte das Thema bereits vor geraumer Zeit angebracht, wurde aber mit einem

 

Geht nicht.

Gibts nicht.

 

abgewatscht. Die Antwort damals war weniger als ungenügend, denn es muss die Möglichkeit geben, versehentlich bereitgestellte Auswertungen wieder zu löschen.

 

Die neue Übersicht ist wirklich sehr gut gelungen und ich habe entschieden, dass die Auswertungen ausschließlich in PDF bereitgestellt werden sollen.

 

deusex_0-1751019737165.png

 

Ausnahme: Summen-Salden-Liste und Kontoblatt.

 

Eine Mitarbeiterin hat nun trotz hundermaliger Instruktion doch wieder andere Auswertungen hochgeladen, obwohl wir hier klare Pakete definiert haben und ich sollte nun dringlichst diese interaktiven Auswertungen wieder entfernen können, die da nicht hingehören.

 

Liebe DATEV, bitte nicht wieder, dass dies nicht gehen soll. Wir leben in einer digitalen Welt und wir als Steuerberater müssen letztlich für unsere Arbeitsergebnisse haften und sofern aus fälschlicherweise hochgeladenende Auswertungen missverständliche Schlüsse gezogen werden, haben wir ein Problem.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass die Programmstruktur von Rewe noch aus dem digitalen Mittelalter ist. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir als Steuerberater selbständig und unabhängig entscheiden müssen können, welche Auswertungen publik werden und welche nicht; natürlich muss auch ein umfassende Verwaltung der Auswertungen erfolgen müssen können.

 

Ein weiteres: "Geht nicht. Gibts nicht." ist indiskutabel und ruiniert mitunter letztlich die Reputation der DATEV und unsere Möglichkeiten der Vermarktung Ihrer Produkte.

 

Insofern fordere ich Sie auf, schnellstens einen Weg zu finden, fehlveröffentlichte Auswertungen wieder zu löschen oder unsichtbar zu machen oder sonst was. Im Moment ist das eine amatuerhafte Vorstellung und man bekommt zwangsläufig den Eindruck, dass lediglich an der Optik, zu Lasten der Technik, entwickelt wird. 

 

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eliansawatzki
Meister
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Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.

 

Für ihren konkreten Fall könnten Sie beim Mandanten in der Rechteverwaltung online die Rechte für die unerwünschten bzw. versehentlich bereitgestellten Auswertungen entfernen. Damit sieht der Mandant nur noch die SuSa und die Kontenblätter.

deusex
Allwissender
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Mensch eliansawatzki, sehr gute Idee ! Danke für den workaround.

 

Wenn ich jetzt jedoch bspw. für die BWAs die Auswertungsrechte entziehe, sehe ich diese als pdf-Variante doch auch nicht mehr, oder doch ?

 

Die Interaktiven "Kontoblätter" und die interaktive "Summen-Salden-Liste" sollen ja sichtbar sein, aber der Rest nicht. Wähle ich den Rest ab, verschwindet dieser doch folglich auch aus den PDF-Varianten.

Kann ich natürlich jetzt selbst nicht prüfen und den Mandanten möchte zunächst hier nicht in die Problemlösung einbinden.

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eliansawatzki
Meister
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Die PDF-Auswertungen verbergen sich unter dem Punkt "Auswertungspakete Rechnungswesen". Dort kann nicht weiter differenziert werden. Entweder man sieht alle oder keine Auswertungen.  Dafür können dort Auswertungen gelöscht werden.

 

Alle anderen Rechte unter den Auswertungen Rechnungswesen betreffen ausschließlich die interaktiven Auswertungen.

 

Also es funktioniert genau so wie ich es beschrieben habe.

deusex
Allwissender
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Sehr gut, wenn die PDF uneingeschränkt bleiben, passt das. Die kann man ja auch über die Auswertungspakete online steuern.

Danke nochmals. Passt so.

 

@DATEV:

Eine Löschfunktion sollte trotz dieses "workaround" für interaktive Auswertungen erstellt werden.

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letzte Antwort am 27.06.2025 16:23:42 von deusex
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