Das Autohaus stellt den Wagen ja nur, weil das eigentliche Fahrzeug noch nicht da ist. Was sie als Arbeitgeber mit diesem Fahrzeug machen, dass ist ja Ihnen überlassen. In dem Moment wo sie entscheiden, auch dieses Übergangsfahrzeug darf der Arbeitnehmer nutzen, gewähren sie ihm einen geldwerten Vorteil. Wie bereits vorher gesagt, könnte hier eine Kostendeckelung für den Arbeitnehmer günstiger sein, da nur Tankkosten für den PKW anfallen. Dieses sollten Sie im Wege einer Vergleichsberechnung mit Abgabe des PKW, sollte der PKW über den Jahreswechsel noch bestehen, auch zum Jahreswechsel, prüfen. Vorher würde ich die 1%-Regelung ansetzen.
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