Hallo, ich versuch's mal mit dem, was ich bisher herausbekommen habe: Wenn die "nachgewiesene Elterneigenschaft" (also nicht die DaBPV) mit "J" angegeben ist, sollte sich beim jeweiligen Beschäftigten unter "Sozialversicherung - Allg. SV-Daten - Pflegeversicherung" ein Haken beim "PV-Zuschlag (Elterneigenschaft)" wiederfinden lassen. Die Anzahl der Kinder unter 25 J. wird nur dann in der Übersicht ausgewiesen, wenn im gleichen Reiter, wie oben beschrieben, unter "PV-Abschlag" eine "manuell erfasste Kinderanzahl" ausgewählt ist (natürlich vorausgesetzt, dass die Kinderdaten auch mit Geburtsdatum hinterlegt wurden): Anscheinend habe ich die Werte in diesem Beispiel beim damaligen Beschäftigungsbeginn manuell gesetzt. Inhaltlich ist das auch soweit immer noch gültig, allerdings bin ich mir aber nicht sicher, ob dieser Wert nun im Zuge der DaBPV wieder herausgenommen werden muss, kann, sollte.... In den Filterabfragen habe ich keinerlei angezeigten MA. Die Werte der zurückgemeldeten Elterneigenschaften und der Anzahl der Kinder unter 25J. stimmen mit denen, die ich zuvor hinterlegt habe, aber auch überein. Bei nur rund 45 zu prüfenden Beschäftigten, ist der Filter für mich persönlich auch nicht zwingend erforderlich. Hoffe, das hilft etwas weiter.
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