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Wahlerklärung U1

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letzte Antwort am 11.01.2024 09:21:06 von pogo
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c_bell
Einsteiger
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Hallo in die Runde - und ein gesundes neues Jahr!

 

Wir fallen ab diesem Jahr aus der U1-Pflicht heraus.

 

Reicht es hierfür erfahrungsgemäß aus, über eine neue Historie auf der Mandantenebene unter "Sozialversicherung"- "Allgemeine Daten" - "Umlage/Erstattung" die Änderung zu hinterlegen oder müssen darüber hinaus noch sämtlich genutzte Krankenkassen mit einer entsprechend schriftlich ausgefüllten Wahlerklärung in Kenntnis gesetzt werden?

 

Eine KK meinte auf Anfrage, schriftlich wäre "schon schön", andererseits müsste das doch eigentlich das DEÜV-Meldesystem von sich aus hergeben, oder? Wir wollen ja nicht rein, sondern wir müssen raus.

 

Danke im Voraus!

 

C. Bell

 

 

mick
Einsteiger
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Ich habe damals bei einem Mandanten alle Mitarbeiter auf "nur U2" umgeschlüsselt. So wurden keine U1 Beträge mehr berechnet und ebenfalls keine AAG Anträge bei Fehlzeit-Erfassung gestellt.

Es kam hier aber bei 50% der Krankenkassen zu telefonischen oder schriftlichen Nachfragen wieso, weshalb, warum keine U1 im Beitragsnachweis aufgeführt wurde. Das konnte man am Telefon aber direkt klären.

Wenn du also viel Zeit hast: Schreibe die Krankenkassen gleich mit an; ansonsten hoffe auf wenig Rückfragen. 😉

c_bell
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Ok, Danke für den Erfahrungsbericht.

Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn der "Meldewahnsinn" an den richtigen Schaltstellen Früchte tragen würde.

 

Gruß

-cb-

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sue
Aufsteiger
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vorab: ich hatte so einen Fall noch nicht.

 

MMn müsste es aber ausreichen, auf Mandantenebene auf nur Umlage 2 um zu schlüsseln und das müsste mMn beim Monatsabschluss Januar 2024 dann die elektronische Meldung an alle Krankenkassen auslösen.

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cro
Experte
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Ist hier schon oft passiert. Ich würde wie @mick auch nur auf U2 ändern, und abwarten. Rückfragen halten sich bisher in Grenzen. Aber 2024 hatten wir ja alle noch nicht.  Viel Erfolg.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

Reicht es hierfür erfahrungsgemäß aus, über eine neue Historie auf der Mandantenebene unter "Sozialversicherung"- "Allgemeine Daten" - "Umlage/Erstattung" die Änderung zu hinterlegen

 

Nimm dir die Zeit, und rufe die KK s mal an, das macht einiges leichter, geht noch sehr viel per verschmähtem, @metalposaunist , Telephonanruf😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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mick
Einsteiger
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@sue  schrieb:

vorab: ich hatte so einen Fall noch nicht.

 

MMn müsste es aber ausreichen, auf Mandantenebene auf nur Umlage 2 um zu schlüsseln und das müsste mMn beim Monatsabschluss Januar 2024 dann die elektronische Meldung an alle Krankenkassen auslösen.


Auf U2 umschlüsselen reicht, ja.

 

Dennoch geht keine extra Meldung an die KK raus, dass man aus U1 rausgefallen ist. Dort kommen Beitragsnachweise ohne U1 ein. Einige 

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sue
Aufsteiger
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Offenbar haben Sie das schon probiert. schade, das muss dringend nachgebessert werden.

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pogo
Meister
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Die Wahlerklärung kann man auf alle Fälle im SV-Meldeportal über 02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten abgeben.

 

Ich habe es selbst noch nicht gemacht. Vielleicht ist der Aufwand ja nicht groß, selbst wenn man die Wahlerklärung für mehrere Krankenkassen verschicken muss.

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mick
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
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@pogo  schrieb:

Die Wahlerklärung kann man auf alle Fälle im SV-Meldeportal über 02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten abgeben.

 

Ich habe es selbst noch nicht gemacht. Vielleicht ist der Aufwand ja nicht groß, selbst wenn man die Wahlerklärung für mehrere Krankenkassen verschicken muss.


Wer das Portal regelmäßig nutzt und die Mandanten dort bereits drin hat - da mag das eine Lösung sein.

Aber dafür extra den Mandanten im Meldeportal registrieren, wenn man es beispielsweise nur für Korrekturen nach BP nutzt?

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pogo
Meister
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Nachricht 11 von 11
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Vollkommen richtig. Der Aufwand ist recht groß und vor allen Dingen geht es nicht schnell und komfortabel genug dafür.

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10
letzte Antwort am 11.01.2024 09:21:06 von pogo
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