Hallo in die Runde - und ein gesundes neues Jahr!
Wir fallen ab diesem Jahr aus der U1-Pflicht heraus.
Reicht es hierfür erfahrungsgemäß aus, über eine neue Historie auf der Mandantenebene unter "Sozialversicherung"- "Allgemeine Daten" - "Umlage/Erstattung" die Änderung zu hinterlegen oder müssen darüber hinaus noch sämtlich genutzte Krankenkassen mit einer entsprechend schriftlich ausgefüllten Wahlerklärung in Kenntnis gesetzt werden?
Eine KK meinte auf Anfrage, schriftlich wäre "schon schön", andererseits müsste das doch eigentlich das DEÜV-Meldesystem von sich aus hergeben, oder? Wir wollen ja nicht rein, sondern wir müssen raus.
Danke im Voraus!
C. Bell
Ich habe damals bei einem Mandanten alle Mitarbeiter auf "nur U2" umgeschlüsselt. So wurden keine U1 Beträge mehr berechnet und ebenfalls keine AAG Anträge bei Fehlzeit-Erfassung gestellt.
Es kam hier aber bei 50% der Krankenkassen zu telefonischen oder schriftlichen Nachfragen wieso, weshalb, warum keine U1 im Beitragsnachweis aufgeführt wurde. Das konnte man am Telefon aber direkt klären.
Wenn du also viel Zeit hast: Schreibe die Krankenkassen gleich mit an; ansonsten hoffe auf wenig Rückfragen. 😉
Ok, Danke für den Erfahrungsbericht.
Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn der "Meldewahnsinn" an den richtigen Schaltstellen Früchte tragen würde.
Gruß
-cb-
vorab: ich hatte so einen Fall noch nicht.
MMn müsste es aber ausreichen, auf Mandantenebene auf nur Umlage 2 um zu schlüsseln und das müsste mMn beim Monatsabschluss Januar 2024 dann die elektronische Meldung an alle Krankenkassen auslösen.
Ist hier schon oft passiert. Ich würde wie @mick auch nur auf U2 ändern, und abwarten. Rückfragen halten sich bisher in Grenzen. Aber 2024 hatten wir ja alle noch nicht. Viel Erfolg.
High,
Reicht es hierfür erfahrungsgemäß aus, über eine neue Historie auf der Mandantenebene unter "Sozialversicherung"- "Allgemeine Daten" - "Umlage/Erstattung" die Änderung zu hinterlegen
Nimm dir die Zeit, und rufe die KK s mal an, das macht einiges leichter, geht noch sehr viel per verschmähtem, @metalposaunist , Telephonanruf😎
Gruss Mike
@sue schrieb:vorab: ich hatte so einen Fall noch nicht.
MMn müsste es aber ausreichen, auf Mandantenebene auf nur Umlage 2 um zu schlüsseln und das müsste mMn beim Monatsabschluss Januar 2024 dann die elektronische Meldung an alle Krankenkassen auslösen.
Auf U2 umschlüsselen reicht, ja.
Dennoch geht keine extra Meldung an die KK raus, dass man aus U1 rausgefallen ist. Dort kommen Beitragsnachweise ohne U1 ein. Einige
Offenbar haben Sie das schon probiert. schade, das muss dringend nachgebessert werden.
Die Wahlerklärung kann man auf alle Fälle im SV-Meldeportal über 02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten abgeben.
Ich habe es selbst noch nicht gemacht. Vielleicht ist der Aufwand ja nicht groß, selbst wenn man die Wahlerklärung für mehrere Krankenkassen verschicken muss.
@pogo schrieb:Die Wahlerklärung kann man auf alle Fälle im SV-Meldeportal über 02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten abgeben.
Ich habe es selbst noch nicht gemacht. Vielleicht ist der Aufwand ja nicht groß, selbst wenn man die Wahlerklärung für mehrere Krankenkassen verschicken muss.
Wer das Portal regelmäßig nutzt und die Mandanten dort bereits drin hat - da mag das eine Lösung sein.
Aber dafür extra den Mandanten im Meldeportal registrieren, wenn man es beispielsweise nur für Korrekturen nach BP nutzt?
Vollkommen richtig. Der Aufwand ist recht groß und vor allen Dingen geht es nicht schnell und komfortabel genug dafür.