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Pfändung-Verbraucherinsolvenz

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letzte Antwort am 17.10.2019 12:32:13 von mvalks
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mvalks
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Seit Anfang dieses Jahres liegt ein Beschluss vom Amtsgericht zu einem Insolvenzverfahren eines Mitarbeiters vor. Seitdem wird der pfändbare Betrag in Lohn und Gehalt automatisch berechnet und an den Insolvenzverwalter überwiesen.

Jetzt liegt ein weiterer Beschluss des Amtsgerichts diesbezüglich mit folgendem Hinweis vor: Der pfändbare Betrag bestimmt sich weiterhin nach der Anlage zu § 850 c Abs. 3 ZPO unter Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person. Neben dem sich aus der Anlage zu § 850 c Abs. 3 ZPO ergebenden pfändbaren Betrag ist jedoch durch die Drittschuldnerin monatlich ein weiterer pfändbarer Betrag in Höhe von 55,00 € an den Insolvenzverwalter auszukehren.

Der monatliche Pfändungsbetrag wird, da das monatliche Entgelt schwankt, automatisch berechnet.

Wie kann dieser zusätzliche Pfändungsbetrag in Lohn und Gehalt erfasst werden, damit dieser in der Gehaltsabrechnung und in der monatlichen Auswertung "Pfändungswerte" berücksichtigt wird?

c_bell
Einsteiger
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Hallo Frau Valks,

verstehe ich es richtig, dass der bisherige Pfändungsbeschluss im Hinblick auf nun eine unterhaltsberechtigte Person geändert und gleichzeitig ein weiterer Betrag zur Pfändung angesetzt wurde?

Hier würde ich für die 55 € einfach eine neue Pfändungsbeschluss-Nummer mit dem aktuellen Zustell- und dem erstmaligen Abrechnungsdatum anlegen und die bisherigen Parameter wie Aktenzeichen, Empfänger und Bankverbindung verwenden (natürlich vorausgesetzt, dass Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter in beiden genannten Beschlüssen identisch sind). Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten sollte sich im Eingabefeld rückwirkend für den "alten" Pfändungsbeschluss problemlos ändern lassen.

Viele Grüße

Christian Bell

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mvalks
Einsteiger
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Hallo Herr Bell,

danke für die schnelle Antwort. Sie haben den Fall richtig beurteilt.

Leider kann ich nur eine Verbraucherinsolvenz erfassen. Beim Erfassen einer zusätzlichen gewöhnlichen Pfändung müsste ich einen Pfändungsbetrag erfassen, was in diesem Fall auch nicht möglich ist, da der Pfändungsbetrag für die Verbraucherinsolvenz sich erhöhen muss. Die eigentlichen Pfändungen wurden durch den Erlass einer Verbraucherinsolvenz

unterbrochen.

Viele Grüße

Marita Valks

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letzte Antwort am 17.10.2019 12:32:13 von mvalks
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