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mvalks
Einsteiger
Offline Online
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Seit Anfang dieses Jahres liegt ein Beschluss vom Amtsgericht zu einem Insolvenzverfahren eines Mitarbeiters vor. Seitdem wird der pfändbare Betrag in Lohn und Gehalt automatisch berechnet und an den Insolvenzverwalter überwiesen.

Jetzt liegt ein weiterer Beschluss des Amtsgerichts diesbezüglich mit folgendem Hinweis vor: Der pfändbare Betrag bestimmt sich weiterhin nach der Anlage zu § 850 c Abs. 3 ZPO unter Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person. Neben dem sich aus der Anlage zu § 850 c Abs. 3 ZPO ergebenden pfändbaren Betrag ist jedoch durch die Drittschuldnerin monatlich ein weiterer pfändbarer Betrag in Höhe von 55,00 € an den Insolvenzverwalter auszukehren.

Der monatliche Pfändungsbetrag wird, da das monatliche Entgelt schwankt, automatisch berechnet.

Wie kann dieser zusätzliche Pfändungsbetrag in Lohn und Gehalt erfasst werden, damit dieser in der Gehaltsabrechnung und in der monatlichen Auswertung "Pfändungswerte" berücksichtigt wird?

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