Hallo zusammen,
es ist seit Tagen nicht mehr möglich, die Arbeitsbescheinigung als DÜ zu übertragen.
Zwar geht die Anforderung, es kommt jedoch kein DÜ Übermittlungsprotokoll zurück.
Heute will ich die Bescheinigung in Papierform erstellen und erhalte nur 3 Seiten, bei denen die Angaben zum Entgelt komplett fehlen.
Kann jemand was dazu sagen oder bin ich die Einzige, die das Problem hat ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo K.P.,
aufgepasst: es gibt mittlerweile zwei verschiedene Arbeitsbescheinigungen in der Auflistung der Auswahlmöglichkeiten. Sie brauchen in diesem Fall die nach § 312 SGB III, nicht nach 57 SGB II.
Ich bin da auch schon darauf hereingefallen.
Gruß
Christian Bell
Moin,
wenn die Anforderung gesendet wird, kommt entweder die Arbeitsbescheinigung zurück oder Sie erhalten ein Fehlerprotokoll mit Gründen, warum die Bescheinigung nicht erstellt wird.
Da würde ich mal ansetzen zu gucken...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke Christian, das war es! In diese Falle bin ich getappt
Hallo Herr Lutz,
DANKE! Das Fehlerprotokoll - das hatte ich nicht auf dem Schirm
Da habe ich mein Problem jetzt gefunden.