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LuG- Systemwechsel nach Abrechnung Dezember

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letzte Antwort am 09.01.2021 17:54:11 von Kleine-Einfraukanzlei
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harleyd
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Forum,

zum Jahreswechsel eine Frage die akut aufgetreten ist. Ein Mandant hat uns nach der diesjährigen Dezemberabrechnung mitgeteilt, dass er zum 31.12.2018 das Mandat niederlegt. Schön und leider nicht gut, aber des Mandanten Wunsch...

Jetzt mein Problem: Ich habe wie gesagt den Dezember schon komplett abgerechnet; Jahresmeldung und Lohnsteuerbescheinigungen sind erledigt.

Es muss jetzt eine Abmeldung der MA wg. Systemwechsel zum 31.12.2018 gemacht werden. Den Weg dahin habe ich auch schon gefunden.

Mandant - Abrechnung - Wechsel Entgeltabrechnungsystem - Abmeldung DEÜV. Hier würde ich jetzt den 31.12.2018 eintragen.

Soweit so gut. Wenn ich dann bestätige, was passiert dann?

Werden die Jahresmeldungen storniert und Abmeldungen wg. Systemwechsel erzeugt?

Werden die Daten automatisch versendet?

Muss ich noch etwas unternehmen, BG usw. bevor das tue?

Leider gibt es im Lexinform für einen solchen Fall zwar auf diversen Dokumenten Hinweise dazu, aber leider keine Zusammenfassung was im Fall eines Mandatswechsels zu berücksichtigen ist.

Für Ihre Hilfe schon jetzt vielen Dank. Und bei dieser Gelegenheit  - guten Rutsch!

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

die Jahresmeldungen können Sie einfach verwenden. Es ist zum Jahreswechsel keine DEÜV-Systemwechselmeldung notwendig.

BG und Lohnsteuer müssen umgemeldet werden.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
3732 Mal angesehen

Hallo zusammen,

durch die Abmeldung wegen einem Wechsel des Entgeltabrechnungssystems werden für die Mitarbeiter DEÜV-Meldungen mit dem Meldegrund 36 erstellt. Die bereits erstellten DEÜV-Jahresmeldungen mit dem Meldegrund 50 werden daraufhin storniert. Mit dem Erstellen der Systemwechselmeldung werden die Daten automatisch gesendet.

Die Lohnsteuerbescheinigungen bleiben weiterhin bestehen. 

Für die Unfallversicherung muss auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Reiter "Mitgliedschaft" das Ende 12/2018 für den Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft hinterlegt werden, sowie der entsprechende Meldegrund für den Sondertatbestand.

Damit der digitale Lohnnachweis mit der entsprechenden Änderung des Meldegrundes erneut erstellt wird, ist es notwendig den Monatsabschluss 12/2018 nochmal zurückzusetzen und neu zu erstellen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_bell
Einsteiger
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Welcher Meldegrund für den Sondertatbestand sollte bei einem Betriebsübergang angegeben werden, wenn das zukünftige Abrechnungssystem kein DATEV-Produkt ist?

Handelt es sich hierbei auch um einen "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit LuG (UV06)"?

 

Und noch eine Frage: die Mitarbeiter wurden jeweils mit Austrittsdatum 31.12.2019 und als Besonderheit beim Austritt "wegen organisatorischer Gründe/Betriebsübergang" belegt. 

Es wird dennoch eine reguläre Abmeldung Nummer 30 erstellt. Woran ist erkennbar, dass diese aus den vorgegebenen Gründen erstellt wurde?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

Christian Bell

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bell, 


als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben. 


Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Berufsgenossenschaft, um zu klären welcher Meldegrund bei diesem Sachverhalt auszuwählen ist. Die „Meldegründe für Sondertatbestand“ sind durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vorgegeben. Zusätzlich finden Sie auf der Internetseite der DGUV eine ausführliche Erläuterung der verschiedenen Meldegründe. 


Im DEÜV-Meldeverfahren ist keine gesonderte Meldung für einen Austritt wegen organisatorischer Gründe/ Betriebsübergang vorgesehen. Wird auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum ein Austrittsdatum und Besonderheiten bei Austritt erfasst, wird eine DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 30 generiert. 


Das Feld „Besonderheiten bei Austritt“ dient Ihnen zur Dokumentation und für statistischen Zwecken. Es erfolgt kein zusätzlicher Ausweis auf der DEÜV-Meldung. 

 


Weihnachtliche Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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Kleine-Einfraukanzlei
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Ich habe zum Wechsel nach Dezemberabrechnung nochmals eine Frage:

 

Wenn zu einer anderen Kanzlei gewechselt wird, die ebenfalls mit Lohn und Gehalt arbeitet, ist es dann richtig, den Lohn-Jahresabschluss in der bisherigen Kanzlei ganz normal laufen zu lassen, ohne Wechsel Entgeltabrechnungssystem? Sprich keine Meldebescheinigungen mit Meldegrund 36, sondern normale Jahresmeldungen? Und die neue Kanzlei hinterlegt dann nach dem Wechsel im Januar nur ihre neue lohnabrechnende Stelle?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei einem Mandantenübertrag ohne Programmwechsel von Lohn und Gehalt zu Lohn und Gehalt sind u. a. nachfolgende Punkte zu beachten:


1) DEÜV-Meldungen


Eine DEÜV-Systemwechselabmeldung GdA 36 ist vom abgebenden Berater in diesem Fall  nicht vorzunehmen. Wenn Dezember der letzte abzurechnende Monat ist und der erste abzurechnende Monat das übernehmenden Beraters der Januar des Folgejahres, ist die DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 und die UV-Jahresmeldung GdA 92 bereits mit der Dezemberabrechnung zu erstellen.


Setzten Sie hierfür beim Mandanten in Lohn und Gehalt über den Menüpunkt Extras | Einstellungen in der Registerkarte "Meldungserstellung" den Haken "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen".


2) ELStAM-Ummeldung


Für den abgebenden Berater besteht kein Handlungsbedarf. Der übernehmende Berater muss eine ELStAM-Ummeldung vornehmen.


Diese ist beim Mandanten in Lohn und Gehalt über den Menüpunkt Abrechnung | Wechselentgeltabrechnungssystem | Elektr. Lohnsteuerkarte... | Ummeldung. Hinweis: Die ELStAM-Ummeldung kann immer nur für den aktuellen Kalendermonat vorgenommen werden.


3) Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ändern


Die Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ist vom übernehmenden Berater beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Bereich "Betriebsnummer der Abrechnungsstelle für Datenübermittlungsverfahren" zu hinterlegen. Außerdem ist dahingehend unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten die "Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs" anzupassen.


Diese und weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in dem Dokument 1070777 Mandantendaten übertragen - Lohn und Gehalt / LODAS / Reisekosten unter Punkt 5.

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz


Personalwirtschaft


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank, Herr Platz, für die Bestätigung.

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letzte Antwort am 09.01.2021 17:54:11 von Kleine-Einfraukanzlei
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