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L+G: Eigenheiten bei hinterlegten Gültigkeitszeiträumen in der Probeabrechnung (v11.74)

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letzte Antwort am 12.08.2021 10:07:25 von c_bell
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c_bell
Einsteiger
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Ein herzliches "Hallo" in die Runde,

 

ich stolpere gerade mal wieder über eine Besonderheit bei der (Probe)abrechnung:

 

L+G fordert mich heute erstmals konkret auf, für einen Beschäftigten in den "Vertragsübergreifenden Angaben" der bAV den "voraussichtlich zu pauschalierenden Betrag" zu hinterlegen. Dies habe ich anfänglich auch mit einem Gültigkeitszeitraum ab 01/2021 getan und anschließend eine Probeabrechnung durchgeführt.

 

Hiernach habe ich testweise den Zeitraum im gleichen Feld auf "gültig ab 01/2020" geändert und ebenfalls eine Probeabrechnung durchgeführt.

 

Egal, ob ich anschließend diesen Eintrag nun wieder erneut auf 01/2021 ändere oder die Zeile komplett lösche: fortan führt L+G immer eine automatische Nachberechnung ab 01/2020 durch.

Dies gilt auch, wenn im Feld "Erster Monat der NB" bei der Abrechnung ein anderer Monat von mir vorgegeben wird.

 

Welcher Logik folgt das Programm, die hier hinterlegten (oder wieder entfernten) Gültigkeitszeiträume zu ignorieren, wenn ohnehin ausschließlich Probeabrechnungen durchgeführt werden?

 

Habe ich eine bestimmte Einstellung an anderer Stelle übersehen - und wie stellt man sonst sozusagen den "Ursprungszustand" vor Eingabe dieser Daten her, damit die ggf. unerwünschten NB in Vorjahre unterbleiben?

 

Dankeschön im Voraus.

 

VG

C. Bell

LF
Fortgeschrittener
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Wenn einmal eine Nachberechnung auf 01/2020 erfolgte, und 2020 wird dann wieder auf 2021 gesetzt muss doch für 2020 wieder die rückgesetzte Nachberechnung erfolgen.

c_bell
Einsteiger
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Vollkommen nachvollziehbar, wenn es sich um eine "echte" Abrechnung handeln würde.

Aber wenn nur eine Probeabrechnung angestoßen wird, müsste es doch die Möglichkeit geben, sämtliche hierfür getätigten Eingaben gewissermaßen wieder zurückzusetzen.

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TN
Fachmann
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Eigentlich simuliert eine Probeabrechnung eine Echtabrechnung. Und - so wie ich es verstehe - richtig, die Rücksetzung erfolgt über die Nachberechnung.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,


in Bezug auf eine Nachberechnung gibt es bei der Probeabrechnung und der "echten" Lohnabrechnung keinen Unterschied.


Sie können die automatische Nachberechnung in diesem Abrechnungsmonat nicht mehr stoppen. Lohn und Gehalt prüft, ob durch die Änderung - auch wenn wieder der Ursprungswert hinterlegt ist - Werte nachberechnet werden müssen.


Schauen Sie auch mal in dem Thread Nachberechnung löschen vorbei.


Vielen Dank an @LF und @TN für Ihre Beiträge.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_bell
Einsteiger
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Ok, dann hatte ich wohl bisher eine andere Vorstellung von einer Probeabrechnung.

 

Vielen Dank an alle für ihre Erläuterungen.

 

Beste Grüße

-cb-

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letzte Antwort am 12.08.2021 10:07:25 von c_bell
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