Hallo, die Threaderstellerin sprach von einer Erholungsbeihilfe. Auf den Umstand, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um keine steuerfrei Erholungsbeihilfe wurde sie hingewiesen. Es wäre nämlich sehr wohl denkbar, dass der Arbeitgeber eine steuerfrei Erholungsbeihilfe z. Bsp. nach schwerer Krankheit gewährt, wenn dieses den "Richtlinien der Förderungen solcher Anlässe" entspricht. Wie ich bereits geschrieben hatte, sollte zu erst geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine steuerfreie Erholungsbeihilfe handelt. Diese steuerliche Prüfung kann und darf von hier aus nicht durchgeführt werden. Der Fehler Fehler #LN15045 In der Mitarbeitergruppe 0 ist kein Konto für die Lohnart 3701 zugeordnet. » Wählen Sie die Mitarbeitergruppe 0 aus und ordnen Sie der Lohnart 3701 ein Konto zu. tritt nur auf, weil noch kein Fibu-Konto hinterlegt ist. Die Abrechnung funktioniert somit, es wird nur kein Buchungsbeleg erzeugt. Aber wie bereits von fast allen Beteiligten geschrieben, muss zwingend geprüft werden, ob die Zahlung tatsächlich steuerfrei gezahlt werden darf. Viele Grüße T. Reich
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