Hallo, ich habe einen Mandanten mit mehreren Betriebsstätten. Zum 31.05.2017 hat eine Betriebsstätte den Betrieb eingestellt, so dass ich die Mitarbeiter ab Juni der Hauptbetriebsstätte zugeordnet habe! Jetzt hat mich die Krankenkasse angerufen und möchte von mir eine Meldung (13) haben! Lohn + Gehalt hat mir aber keine Ab- bzw. Anmeldung erstellt. Was meiner Meinung nach auch richtig ist! oder liege ich da jetzt falsch? Die nette Dame von der Krankenkasse war sehr negativ und kann meine Argumentation nicht verstehen! Wechsel des Beschäftigungsbetriebs innerhalb des Rechtskreises Gemäß § 28a SGB IV ist eine Ab- und Anmeldung nur zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer von einem Beschäftigungsbetrieb im Beitrittsgebiet zu einem Beschäftigungsbetrieb im übrigen Bundesgebiet oder umgekehrt wechselt. Es ist somit keine DEÜV-Meldung beim Wechsel des Beschäftigungsbetriebs innerhalb des Rechtskreises zu erstellen.
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