Hallo Frau Heubeck, Ist dies nicht der Fall und es wurden in 2018 garkeine Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der Grund für den Nullnachweis. Wurde für ein Jahr ein erfolgreicher Stammdatenabruf durchgeführt, so ist auch ein Lohnnachweis für dieses Jahr (in Ihrem Fall mit Wert 0) zu erstellen. Und genau das bestreitet die BG. Wir hatten unerwartet in 2018 keine Arbeitnehmer. Die Stammdaten für 2018 wurden abgerufen. Mit dem Monatsabschluss 12/18 wurde der digitale Lohnnachweis mit Null erstellt. Letzte Woche erhielt unser Mandant dioe Aufforderung diesen Lohnnachweis zu stornieren, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Ich habe daraufhin mit der BG telefoniert. Diese teilten mir mit, dass keine Nulllohnnachweise abgeben werdwen dürfen und das auch so mit den Softwareanbietern abgestimmt wäre. Einige Anbieter würden das wohl nicht hinbekommen. Auch miein Hinweis, dass es sich um die Datev handelt und ich mir das daher nicht vorstellen könnte, dass die Datev sich nicht an die Vorgaben hält, brachte nichts. Der Fall ist zwischenzeitig erledigt, da die BG das jetzt wohl hausitern löst. Vielen Dank. Viele Grüße Thomas Reich
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