Hallo @kathleenschellmann, die erledigten Zahlungsaufträge aus Unternehmen online sind im Zahlungsverkehr nur dann verfügbar, wenn eine entsprechende Abholung durchgeführt wurde. Diese Abholung kann manuell oder automatisiert durchgeführt werden. Da Sie schreiben, dass ab dem 06.06. keine Übernahme von Zahlungsaufträgen aus dem Zahlungsverkehr mehr möglich ist, kann es sein, dass es an diesem Tag ein Problem mit dem automatischen Holauftrag gegeben hat und seitdem auch keine weiteren Abholungen mehr durchgeführt werden. Prüfen Sie im Programm RZ-Kommunikation, ob es dort einen oder mehrere fehlerhafte Aufträge zum Programm Zahlungsverkehr gibt. Falls sich diese Aufträge nicht mehr verarbeiten lassen, müssen sie gelöscht werden. Führen Sie anschließend im Programm Zahlungsverkehr einmalig eine manuelle Abholung der fehlenden erledigten Zahlungsaufträge durch: Wählen Sie Archiv | Archivverwaltung im RZ | Bankverbindungen mit Zahlungsaufträgen und geben Sie die Berater- und Mandantennummer ein. Markieren Sie die betreffende Bankverbindung und klicken Sie auf die Schaltfläche Von-Bis-Abruf. Erfassen Sie das benötigte Startdatum, ab dem rückwirkend die erledigten Zahlungsaufträge aus Unternehmen online abgeholt werden sollen, und bestätigen Sie mit OK. Wenn die erledigten Zahlungsaufträge korrekt übertragen wurden, können Sie anschließend im Rechnungswesen-Programm wieder Sammelzahlungen auflösen. Prüfen Sie zusätzlich im Programm Zahlungsverkehr, ob für die betreffende(n) Bankverbindung(en) noch ein automatischer Abholauftrag vorhanden ist: Wählen Sie Stammdaten | Bankverbindungen. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Bankverbindung und wählen Sie Abholtermin... Prüfen Sie auf der Registerkarte Archivierte Zahlungsaufträge abholen, ob ein automatischer Abholtermin vorhanden ist, und erfassen Sie diesen gegebenenfalls. Falls einer der genannten Punkte nicht wie beschrieben durchgeführt werden kann, melden Sie sich bitte mit einem Servicekontakt bei mir.
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