Moin, wenn die Mitarbeiterin das ganze Jahr 2018 bei Ihnen beschäftigt war und im ganzen Jahr 2018 ein Arbeitgeberanteil zur BAV mit € 160,00 und eine Entgeltumwandlung mit € 121,00 jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet wurde, stimmt da etwas nicht und sollte genau geprüft werden. € 160,00 + € 121,00 sind zusammen € 281,00 x 12 Monate = € 3.372,00. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung betrug in 2018 € 78.000,00 pro Jahr. Hiervon sind 4% steuer- und sozialversicherungsfrei, also € 3.120,00. Somit müssten eigentlich € 252,00 steuerfrei und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Wenn die Mitarbeiterin in 2018 erst angefangen hat, bleibt es bei der Jahresgrenze von € 3.120,00. Es könnte also bereits alles steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, wenn die Mitarbeiterin am 01.02.2018 angefangen hat. Sonst sollten Sie die abgerechneten Daten und die Schlüsselungen im Programm genau prüfen und ggf. Unterstützung beim DATEV-Service in Anspruch nehmen. Viele Grüße Uwe Lutz
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