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Fehlzeitenerfassung eines neuen Mitarbeiters Krank während der Wartezeit

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letzte Antwort am 25.08.2025 10:06:22 von Momo1
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sv_z1
Einsteiger
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Guten Tag Zusammen

 

ich habe einen Fall bei der Fehlzeitenerfassung eines neuen Mitarbeiters festgestellt und bitte um Prüfung:

  • Arbeitsbeginn: 01.08.2025

  • Krankmeldung: 22.08.2025 (nur 1 Tag)

  • Fehlzeit in DATEV erfasst: Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf 22.08.2025 gesetzt, letzte bezahlte AT  am 21.08.2025

der Krankheitstag wird  in der Abrechnung nicht  berücksichtigt. Das Gehalt wird nicht gekürzt (

 

was mache ich falsch?  Danke im Voraus. 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
87 Mal angesehen

Damit eine Kürzung erfolgt, darf keine Arbeitsunfähigkeit eingetragen werden, sondern es muss Krankengeldbezug geschlüsselt sein.

 

Außerdem müssen Sie prüfen, wie die Umrechnung von Teilmonaten erfolgt. Wenn grundsätzlich mit 30 Tagen gerechnet wird, erfolgt bei einem Fehltag im August keine Kürzung, da auch nach Abzug des einen Tages noch immer 30 Tagen übrig bleiben.

Momo1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
69 Mal angesehen

Guten Tag, 

 

ich kann Ihnen, ergänzend zu dem was Herr Lutz schon gesagt hat, noch folgendes Hilfedokument empfehlen:

Neuer Mitarbeiter krank in den ersten 4 Wochen ab oder nach Eintritt - DATEV Hilfe-Center

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letzte Antwort am 25.08.2025 10:06:22 von Momo1
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