Hallo liebe Community,
wir haben folgendes Problem:
Zum 01.08.2019 sind wir auf Lohn und Gehalt von Datev umgestiegen. Davor wurden die Gehälter von einem externen Dienstleister über ein Fremdsystem gemacht.
Ab dem 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 haben wir parallel die Abrechnungen als Testmandant laufen lassen, um alle Daten im System eingepflegt zu haben. Auch die entsprechenden Abmeldungen wegen Systemwechsel Grund 36 haben wir parallel als Testmandant an das RZ weggeschickt.
Am 01.08.2019 wurde das Häckchen "Testmandant" rausgenommen und wir konnten problemlos mit den Gehaltsabrechnungen weitermachen.
Nun werden im Januar die Jahresmeldungen Grund 50 von Datev erzeugt. Dabei werden im gleichen Zuge jedoch die von uns alt Testmandant durchgeführten Abmeldungen Grund 36, sowie alle sonstigen als Testmandant vorgenommenen SV-Meldungen storniert. Diese Stornomeldungen lassen sich auch nicht aus "Daten senden" entfernen. Die Stornierungen sind meiner Ansicht nach nicht richtig, da diese von uns gar nicht tatsächlich an die KK weitergegeben wurden.
Wo ist hier ein Fehler passiert? Bzw. wie gehen wir nun richtig vor?
Herzliche Grüße
Marina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beitrag gelöscht - das war Quatsch
PS: Leider kann ich den Beitrag selbst nicht löschen...
Hallo Marina,
welche Version von Lohn und Gehalt ist bei Ihnen aktuell installiert?
Es sind Fehlerkonstellation in den Lohn und Gehalt Versionen 11.01 und 11.11 bekannt, bei der DEÜV-Meldungen ohne Grund storniert werden.
Dieses Fehlverhalten im Programm wird mit der kommenden Lohn und Gehalt Version 11.12 behoben.
Bis zur Installation der Programmversion 11.12 kann die Erstellung der Stornomeldungen durch ein Setzten des DEÜV-Startdatums für den betroffenen Meldezeitraum (z. B. 01.01.2019) in Kombination mit dem Haken "Anwendung des Stardatums auf zurückliegende Zeiträume" beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | DEÜV-Meldung/Kammerberechnung unterdrückt werden.
Nach der Installation der Programmversion 11.12 sollte der Haken und das DEÜV-Startdatum wieder entfernt werden.
Pauschal ist leider schwer zu beurteilen, ob diese Umgehungslösung auch in Ihrem geschilderten Anliegen zielführend ist, da sich jeder "DEÜV-Fall" ggf. etwas anders verhält.
Im Zweifel melden Sie sich bitte bei uns über einen entsprechenden Servicekanal, sodass eine konkrete Prüfung Ihres Falls unsererseits erfolgen kann.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG