Hallo, fallst du die Antwort auf deine Frage noch nicht gefunden hast, hier ein paar Infos: Die Meldung ist an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben "Alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mind. 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§154 Abs.1 SGB IX). Die hierfür notwendigen Beschäftigungsdaten müssen die Arbeitgeber jährlich der für den AG-Hauptsitz zuständige Agentur für Arbeit anzeigen (bis 31.03.) Zur elektronischen Erstellung steht die Software IW-Elan auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik "Download" zur Verfgung." §73 SGB IX Begriff des Arbeitsplatzes: (3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. " Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. VG
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