Hallo Community,
ich habe einen Mandanten , Frühbucher, und soll die Abrechnung für Januar löschen, damit ich im Dezember Nachberechnungen durch führen kann. Kann es sein, dass es die Sonderfunktion "Rücksetzen" nicht mehr gibt?
Das Gehalt ist höher, als abgerechnet. Die Lohnsteuer soll aber noch in 2019 erfasst werden, gibt es eine andere Möglichkeit? Bei einer Nachberechnung erfasst er die Lohnsteuer als Sonderbezug/Einmalbezug.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
es geht auch nicht schneller, wenn Sie die Frage mehrfach stellen 😉
Hier gibt es eine Antwort: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/mandant-zur%C3%BCck-setzen-lodas/m-p/134790#M30398
Und ja, die Funktion "Rücksetzen" wurde abgeschafft, da dies zu zu vielen Problemen geführt hat. Eigentlich war es eine Notfallmaßnahme. Aber scheinbar (nach den Fragen hier im Forum zu urteilen) wurde dies als "Normalfall" gesehen und ständig angewandt und hierbei nicht berücksichtigt, dass dies zu mehrfacher Übermittlung von Meldungen an das Finanzamt und die Krankenkassen führte, die dann manuell zu korrigieren waren.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Datev verdient mit jeder Abrechnung und
mit dem Papier. Bei einfachem Rücksetzen ist
die Abkassiererei schwierig. Da gab es jahrzehntelang keine Probleme beim Rückseiten.