Hallo Community,
ich habe bereits den Januar 2020 abgerechnet und soll nun eine Korrektur in 2019 (Gehaltsänderungen) durch führen.
Bei einer Nachberechnung wird die Lohnsteuer wie ein Einmalbezug behandelt, obwohl das laufende Gehalt´rückwirkend höher ist.
In Lodas kann ich den Mandant nicht über Sonderfunktion - Zurücksetzen (sehe nur noch die Option "Hochsetzen").
Gibt es eine Möglichkeit den Mandant zurück zu setzen? Wie kann ich die Gehaltserhöhung auf 2019 normal besteuern?
Moin,
wenn eine rückwirkende Gehaltsänderung für 2019 abgerechnet wird, klingt es rechtlich erst einmal völlig richtig, dass diese als steuerlicher Einmalbezug in 2020 abgerechnet wird. Dies sollten Sie also vorab klären, bevor Sie sich Gedanken machen, wie Sie das Verhalten im Programm ändern können.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" für diesen Mitarbeiter für die Nachberechnung das Entstehungsprinzip zu wählen (auch wenn dies rechtlich vermutlich nicht korrekt ist). Dann würde die Steuer für 2019 neu berechnet und eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für 2019 erstellt.
Viele Grüße
Uwe Lutz