Guten Morgen zusammen,
ich bin in der Lohnbuchhaltung recht neu und habe nun das erste Mal den Fall ein Hamburger Modell abzurechnen.
Über LEX und die Suche in der Community konnte ich meinen Fall nicht ausfindig machen, deshalb erhoffe ich mir Hilfe an dieser Stelle.
MA, ist seit Juni krankgeschrieben und bezieht Krankengeld.
Am 15.01 - startete er mit dem Hamburger Modell auf 4h Basis.
Seit dem 29.01 bis zum 11.02, HM auf 6h Basis.
Ab 12.02 voraussichtlich dann wieder Voll Wiederhergestellt.
Ich muss den Januar - Schätzverfahren abrechnen, der MA erhält während der Wiedereingliederung kein Arbeitsentgelt gezahlt.
Welche Einstellung muss ich in LODAS vornehmen, damit die Abrechnung korrekt abgewickelt wird?
Kann mir bitte jemand unterstützend zur Seite stehen?
Vielen Dank,
Nicole Wolff
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
solange der Mitarbeiter während der Wiedereingliederung kein (Teil-)Entgelt bekommt, besteht unverändert Krankengeldanspruch.
Eine Eingabe in LODAS ist in dem Fall nicht erforderlich.
Erst bei Beendigung der Wiedereingliederung und Aufnahme der Arbeit wird der Krankengeldbezug "normal" beendet", d.h. Sie geben das Ende des Krankengeldbezugs mit dem 11.02.2020 ein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre schelle Hilfe.
Den Gedanken hatte ich auch, ihn aber dann verworfen weil er mir als zu simpel erschien ;))
Dankeschön und einen schönen Wochenstart.
Viele Grüße,
Nicole Wolff