... ich ergänze um weitere Fälle, in denen nach meinen Erfahrungen (derzeit) ebenfalls das SV-Meldeportal zu nutzen ist, weil DATEV keine bzw. keine korrekte Meldung erzeugt: - A1-Bescheinigungen, sofern an einem Kalendertag mehr als ein Land besucht wird - Arbeitsbescheinigung, sofern eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung gewährt wurde (Hier ist zu prüfen, welche Zeiten richtiger Weise überhaupt zu bescheinigen sind und warum.) - Arbeitsbescheinigung, sofern ein fiktives Bruttoentgelt (zum Beispiel bei Kug) während eines Teilmonats auszuweisen ist (auch hier ist zu prüfen, welcher Betrag richtiger Weise zu bescheinigen ist.) VG
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