Liebe Community,
beim Versuch, eine DÜ Arbeitsbescheinigung zu übermitteln, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Ursprünglich war das Fehlzeitenende mit dem 31.05.2025 erfasst. Das habe ich im März 2025 auf den 31.03.2025 korrigiert. Das Holen der Stammdaten brachte kein anderes Ergebnis, die Fehlermeldung besteht unverändert fort.
Liegt es wirklich an den sich überschneidenden Fehlzeiten? Wo kann ich diese sehen bzw. korrigieren?
Oder wird die Arbeitsbescheinigung nicht ausgestellt, weil das Beginndatum der Fehlzeit vor 2024 liegt und damit außerhalb des Zeitraumen, der von LODAS elektronisch bewältigt wird?
Komme ich also irgendwie um das SV-Meldeportal herum?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
I. d. R. können nicht beide überschneidende Fehlzeiten angezeigt werden, verbleiben aber im RZ.
Da das holen der Stammdaten nichts bracht hat, einmal die Fehlzeit komplett löschen.
Ins RZ senden. Verarbeitung abwarten. Stammdaten nochmals abrufen.
Wird eine Fehlzeit zurückgemeldet? Ggf. ändern oder neue Fehlzeit erfassen.
Bedauerlich ist, dass es keine Arbeitsbescheinigung über die Probeabrechnung mehr gibt.
Also kann man danach nur nochmals versuchen, diese zu senden.
Bleibt es bei der gleichen Fehlermeldung?
Hallo @tbehrens ,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde das Ganze vorerst (vor dem 24.04.2025) nicht probieren können, melde mich aber wieder, wenn ich es getan habe.
Bis dahin viele Grüße!
Hallo,
der Sachverhalt ist bekannt und liegt der Entwicklung zur Prüfung vor.
Aktuell ist in diesem Fall nur eine manuelle Erstellung über das SV-Meldeportal möglich.
Hallo Frau Schön,
es wäre nett, wenn kurzfristig eine Rückmeldung seitens der Datev käme, wann das Problem behoben ist.
Ich habe mehrere betroffene Mandanten. Die Arbeitsagentur hat schon Fristen zur Einreichung gesetzt.
Die manuelle Erstellung über das SV-Meldeportal ist zeit- u. kostenintensiv.
Vielen Dank.
Und bitte bei der Gelegenheit auch die Hinweistexte prüfen.
Ein Verweis auf sv.net im Jahr 2025 ist etwas peinlich.
Da bislang die Datev sich nicht geäußert hat, habe ich zwischenzeitlich noch ein bisschen herumprobiert.
Um das SV-Meldeportal bin ich wie folgt herumgekommen:
Fehlzeit löschen
Daten ins RZ senden, danach aber keinen Stammdaten-Abruf machen u. nicht die Fehlzeit wieder eintragen
Arbeitsbescheinigung abrufen
In der Arbeitsbescheinigung wird dennoch der Unterbrechungszeitraum ausgewiesen.
Viele Grüße
Hallo Community,
aktuell befindet sich der Sachverhalt noch in Prüfung.
Wir melden uns an dieser Stelle, wenn es Neuigkeiten gibt.
Vielen Dank für diesen Tipp - genau so hat es funktioniert !!!
Auf die Idee muss man erst mal kommen - super 🙂
Wir haben im Nachgang die Fehlzeit jetzt wieder erfasst, falls eine Rückfrage von der BAA kommt, damit das auch nachvollzogen werden kann.
Liebe DATEV - dazu sollte bitte ein Hilfedokument erstellt werden, mit der beschriebenen Abhilfe.
Gibt es inzwischen "Prüfungsergebnisse"?
Hallo Community,
vielen Dank für den regen Austausch und die guten Tipps.
Die hier genannte Umgehungslösung werden wir nicht in das Dokument 1039238 aufnehmen.
Aktuell liegen uns verschiedene Konstellationen vor, in denen die genannte Programm-Meldung auftaucht. Pauschal können wir leider nicht beurteilen, ob die hier genannte Lösung für alle Sachverhalte funktioniert.
In einigen Fällen kann es durch das Löschen der Fehlzeit und das erneute Erfassen zu ungewollten Nachberechnungen kommen.
Aktuelle Informationen zum Thema findet ihr im Dokument 1039238 . Sobald der Fehler behoben ist, informieren wir euch an dieser Stelle und im Dokument.
Auch wir stehen vor der selben Problematik / Fehlfunktion! Der wiederholte Verweis auf das SV-Meldeportal als Zwischenlösung ist keine zufriedenstellende Option und entspricht nicht einer kundenorientierten Lösung. Bis wann können wir mit der Fehlerbehebung rechnen?
Hallo @Cyurd,
aktuell können wir noch keinen Termin zur Umsetzung nennen.
Wir informieren an dieser Stelle, sobald dieser bekannt ist.