Sehr geehrter Herr @Stefan_Poersch , es wird um rechtlich und technisch einwandfreie Beantwortung gebeten - der Sachverhalt ist relevant, da Mandanten / Ehegatten das nun zunehmend häufiger so vollziehen. Das Zurückziehen auf das Rechtsdienstleistungsgesetz ist, liebe DATEV , hier keine Antwort. Dok. 1047948 + 1039014 In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich keine einzige Ehegatten-Freigabe-Vereinbarung für die Unterschrift des einen Ehegatten auf einer Steuererklärung zu den Akten genommen. Insofern verbleibt es nicht bei... "Insofern beeinflusst die Ablösung von Freizeichnen online durch den Freigabeprozess in MyDATEV Kanzlei die Vereinbarungen, die sie bereits mit Ihren Mandanten geschlossen haben, nicht. Diese bestehen fort.". Grds. ist die Möglichkeit zur Stellvertretung eine gute Option, die aber m.E. nur im Einzelfall Bedeutung haben kann. Gesetzlich müssen beide Ehegatten freigeben. Das kann m.E. nur über eine weitere Funktion in der Rechteverwaltung gesteuert werden; denn die Mandanten bedienen sich nun aktuell dieser Stellvertretung im Innenverhältnis der Ehegatten - Kenntnis über deren Vereinbarungen haben wir nicht (möchte ich auch nicht haben🤔). Wir haben (selbstverständlich) keine Vollmachten der Ehegatten. Diesen Aufwand möchten wir auch keinesfalls in der Verwaltung stehen haben - maximal optional in der Rechteverwaltung. Ich bitte daher nochmals um Prüfung - das sind rein technische Sachverhalte (mit rechtlichem Bezug, wie immer in unserem Job 😉). Herzlichen Dank. Nicola Zell
... Mehr anzeigen