Hallo Frau @nicolazell, es wird um rechtlich und technisch einwandfreie Beantwortung gebeten rechtlich: Wie bereits im Thread geschrieben, können wir keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall tätigen. technisch: Anfangs war es nur möglich, dass jeder Ehepartner/Geschäftspartner selbst die Freigabe "unterzeichnen" konnte. Da dies natürlich einen gewissen Ausstattungs-Aufwand (jeder User benötigt ein Zugangsmedium) bedeutete, kam seitens der Kanzleien der "dringende" Wunsch auf, stellvertretend freigeben zu können. Dies haben wir dann umgesetzt. Hier müssen Sie als Kanzlei jedoch selbst entscheiden, wie Sie den Prozess rechtssicher abbilden können/müssen und im Innenverhältnis zu Ihren Mandanten klären. In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich keine einzige Ehegatten-Freigabe-Vereinbarung für die Unterschrift des einen Ehegatten auf einer Steuererklärung zu den Akten genommen. Insofern verbleibt es nicht bei... Wie Sie ihr Innenverhältnis zu Ihren Mandanten vertraglich/rechtssicher gestalten, liegt bei Ihnen... Grds. ist die Möglichkeit zur Stellvertretung eine gute Option, die aber m.E. nur im Einzelfall Bedeutung haben kann. Gesetzlich müssen beide Ehegatten freigeben. Das sehen wir wie Sie... Das kann m.E. nur über eine weitere Funktion in der Rechteverwaltung gesteuert werden; denn die Mandanten bedienen sich nun aktuell dieser Stellvertretung im Innenverhältnis der Ehegatten - Kenntnis über deren Vereinbarungen haben wir nicht (möchte ich auch nicht haben). Hier gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen benötigen definitiv beide Ehepartner ein Zugangsmedium. Zum anderen muss es dann möglich sein, dass stellvertretende Freigeben zu unterbinden. Ich habe Ihren Wunsch in unserem Anforderungsmanagement aufgenommen. Dieser Wunsch ist uns bereits bekannt und dieser wird sicher im Zuge von weiteren Ausbaustufen eine Rolle spielen. Danke und schöne Grüße Stefan Pörsch
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