Technisch kann in Lodas bis zur Dezember 2025-Abrechnung noch eine Anmeldung für 2024 erfolgen. Eine Anmeldung ist (notfalls über SV-Meldeportal) immer zu machen, wenn Sie rechtlich notwendig ist, also wenn z. B. in 2026 eine Anmeldung für 2024 fehlt. Aber ich stimme lena_k zu. Wieso eine rückwirkende Anmeldung? Wenn jetzt ausgesteuert wurde, bedeutet dies, dass 1,5 Jahre KG vorbei ist. Also gehe ich davon aus, dass die AN weiterhin arbeitsunfähig ist. Eine Anmeldung ist also gar nicht zulässig. Des weiteren sind die anderen rechtlichen Regelungen zu beachten. Wenn eine Anmeldung rückwirkend Monate später erfolgt, gehe ich davon aus, dass bis dahin auch kein Gehalt gezahlt worden ist. Also wäre dies bereits ein Verstoß nach dem Mindestlohngesetz, da spätestens zum Ende des Folgemonats der Mindestlohn zu zahlen ist. Hinzu kommen ggf. andere Verstöße, wie Stundenaufzeichnung etc.
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