Hallo Zusammen, ich habe einen Fall in dem ein Mitarbeiter aus Japan "der Muttergesellschaft" in Deutschland bei der Tochtergesellschaft beschäftig wird, abgerechnet werden soll. Der Mitarbeiter bekommt in Deutschland 60 % seines Gehalts und in Japan 40 %, unter anderem soll er die KV, einen Firmenwagen, Schulgeld für die Kinder und die Miete über die Lohnabrechnung abgerechnet bekommen. Ich weiß leider nicht wie so ein Arbeitnehmer im Personengruppenschlüssel und im Betragsgruppenschüssel eingestellt wird. Ist er überhaupt in Deutschland Sozialversicherungspflichtig? Wer kann mir helfen? Viele Grüße und danke
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