Hallo an die Community, ich habe folgendes Problem: Im Dezember 2020 wurde Entschädigung nach§ 56 Abs. 1a IfSG abgerechnet. Mit der Januarabrechnung 2021 muss dies nun korrigiert werden, da Kind-Krank abgerechnet werden muss. Ich habe die Werte für Lohnart 482 & 483 deshalb über Nachberechnung mit einem -Minus(Vorzeichen) über Bewegungsdaten eingegeben, und die Fehlzeiten entsprechend geändert. Die Lohnart 483 wird auf der Lohnabrechnung nun aber in doppelter Höhe ausgewiesen. Rein rechnerisch stimmt die Abrechnung aber, da im Gesamt-Brutto nur der einfache Wert berücksichtigt wird. Siehe Anlage: Wenn ich die Lohnart 483 nicht über Bewegungsdaten korrigiere, erfolgt die Abrechnung so: Das rechnerische Ergebnis ist nicht korrekt, da der Wert von -258,58 in der Nachberechnung nicht berücksichtigt wird. In beiden Fällen gibt es zudem im Buchungsbeleg Differenzen in Höhe von 258,58€!! Ich werde nun die Abrechnung wie im ersten Beispiel vornehmen, da das rechnerische Ergebnis stimmt. Eventuell hat von euch jemand eine Lösung für mich. Beste Grüße
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