abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS neue Midijobregelung 10/2022 Nettolohnarten werden nicht korrekt abgerechnet

10
letzte Antwort am 14.10.2022 08:21:25 von m_wenzien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
999 Mal angesehen

Hallo an die Community,

 

wir haben festgestellt das bei Nettolohnart(Stammlohnart 230) keine Arbeitnehmerbeiträge abgerechnet werden.

 

In unserem Fall sollen es Netto 500,00 € sein.

 

Hat hier schon jemand den selben Fehler ermittelt oder eine Lösung?

 

PS: Midijob ist geschlüsselt.

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 11
965 Mal angesehen

Funktioniert bei mir problemlos.

 

pogo_0-1665573572966.png

 

Gab es sonst Änderungen an dem Mitarbeiter?

Das passiert auch bei anderen Mitarbeitern?

Die Lohnart funktionierte bisher? Die SV-Behandlung ist also richtig geschlüsselt?

 

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 11
960 Mal angesehen

Wenn es bei @pogo funktioniert liegt es nicht am Programm sondern irgendwas dürfte falsch geschlüsselt sein. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
shasieber
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
942 Mal angesehen

Gibt es irgendeine Info dazu im Fehler-/Hinweisprotokoll?

 

Kann es vielleicht sein, dass die Bruttogrenze von 520,- Euro nicht überschritten wird? Welche Steuerklasse ist denn hinterlegt?

 

 

0 Kudos
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
877 Mal angesehen

Sowohl Steuerklasse 1 als auch 4.

 

Folgende Hinweismeldung erscheint:

 

Die Midijobregelung wird angewandt.

Das Arbeitsentgelt unterschreitet jedoch die untere Midijobgrenze.

Bitte prüfen Sie, ob die Midijobregelung weiter angewandt werden darf und korrigieren Sie ggf. Ihre Eingabe.

 

Es scheint mir so, als wenn das Nettoengelt in beiden fällen zu niedrig gewählt ist.

 

Eventuell kann ja nochmal jemand den Test mit Steuerklasse 1 oder 4 bei sich machen, und mir Rückinfo geben.

 

Besten Dank schon mal 🙂 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 11
810 Mal angesehen

Hallo Community,


anhand der gelesenen Informationen, würde ich ebenfalls dazu tendieren, dass das Entgelt zu niedrig ist.
Allerdings hängt die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von vielen Faktoren ab.


Wurden den bereits alle notwendigen Eingaben erfasst für den Übergangsbereich/Bestandsschutz?


Gerne sehen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
stephan_krauß_lsbt
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 11
789 Mal angesehen

Hallo, habe ein ähnliches Problem bei einem Werkstudent - allerdings nicht Nettolohn.

Erhält 500€ Brutto mtl. und ein WG. Somit kein Minijob und auch kein Bestandsschutz alte Regelung, da die 520 überschritten werden - regelmäßiges Entgelt 541,66€. LODAS kann den Mitarbeiter aber nicht abrechnen und weist eine beitragspflichtige Einnahme von 0 aus und keine Abzüge für die SV. Die reduzierte BBMG wird allerdings ermittelt und angedruckt.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 8 von 11
754 Mal angesehen

@m_wenzien  schrieb:

 

 

In unserem Fall sollen es Netto 500,00 € sein.

 


Bei € 520,01 beträgt die beitragspflichtige Einnahme für den AN € 0,01 (ein Cent). Sozialversicherungsbeiträge werden also hierauf nicht einbehalten. Somit muss das Nettoentgelt bei einem Midijobber mindestens € 520,01 betragen.

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
753 Mal angesehen

@stephan_krauß_lsbt  schrieb:

Hallo, habe ein ähnliches Problem bei einem Werkstudent - allerdings nicht Nettolohn.

Erhält 500€ Brutto mtl. und ein WG. Somit kein Minijob und auch kein Bestandsschutz alte Regelung, da die 520 überschritten werden - regelmäßiges Entgelt 541,66€. LODAS kann den Mitarbeiter aber nicht abrechnen und weist eine beitragspflichtige Einnahme von 0 aus und keine Abzüge für die SV. Die reduzierte BBMG wird allerdings ermittelt und angedruckt.


Das klingt jetzt im ersten Lesen erst einmal richtig.

 

Die beitragspflichtige Einnahme AN kann nach der Neuregelung scheinbar durchaus € 0,00 betragen.

0 Kudos
stephan_krauß_lsbt
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
733 Mal angesehen

Habe jetzt die Sonderzahlung in einer Probeabrechnung mit laufen lassen. Es wird dann eine beitragspflichtige Einnahme für 1.000€ ermittelt in Höhe von 711,11€. Dann ist es tatsächlich so, dass in den 11 Monaten mit 500€ keine Beiträge für den AN fällig werden - Respekt SV! Ich gehe dann mal davon aus, dass in den Auswertungen nach der Abrechnung für den AG eine Beitragsabrechnung stattgefunden hat. Diese fällt aber voraussichtlich geringer aus als bisher. Langsam frage ich mich, wer die fehlenden Beiträge in Zukunft ausgleichen soll...Und mit dem Fehlerhinweis im Protokoll muss man dann wohl leben, da man es in den Stammdaten des AN nicht angeben kann (z.B. Schaltfläche Prüfung Arbeitsentgelt hat stattgefunden, Haken, fertig - DATEV halt. 

0 Kudos
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
699 Mal angesehen

Ich habe jetzt nochmal recherchiert zur neuen Thematik(Midijob ab 01.10.22), und komme zur gleichen Lösung.

Das Nettoarbeitsentgelt muss in meinem Fall >520,00 € vereinbart sein.

Darunter wäre wohl nur mit Steuerklasse 5 und 6 möglich.

 

Also entweder Steuerklassenwechsel oder Nettoentgelt erhöhen.

 

Ich denke die Nettolohnvariante im Niedriglohnbereich wird somit fast abgeschafft. 

0 Kudos
10
letzte Antwort am 14.10.2022 08:21:25 von m_wenzien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage