Hallo an die Community,
ich habe folgendes Problem:
Im Dezember 2020 wurde Entschädigung nach§ 56 Abs. 1a IfSG abgerechnet.
Mit der Januarabrechnung 2021 muss dies nun korrigiert werden, da Kind-Krank abgerechnet werden muss.
Ich habe die Werte für Lohnart 482 & 483 deshalb über Nachberechnung mit einem -Minus(Vorzeichen) über Bewegungsdaten eingegeben, und die Fehlzeiten entsprechend geändert.
Die Lohnart 483 wird auf der Lohnabrechnung nun aber in doppelter Höhe ausgewiesen.
Rein rechnerisch stimmt die Abrechnung aber, da im Gesamt-Brutto nur der einfache Wert berücksichtigt wird.
Siehe Anlage:
Wenn ich die Lohnart 483 nicht über Bewegungsdaten korrigiere, erfolgt die Abrechnung so:
Das rechnerische Ergebnis ist nicht korrekt, da der Wert von -258,58 in der Nachberechnung nicht berücksichtigt wird.
In beiden Fällen gibt es zudem im Buchungsbeleg Differenzen in Höhe von 258,58€!!
Ich werde nun die Abrechnung wie im ersten Beispiel vornehmen, da das rechnerische Ergebnis stimmt.
Eventuell hat von euch jemand eine Lösung für mich.
Beste Grüße
Hallo,
leider scheinen Sie von einem Fehler zur Entschädigungszahlung Kinderbetreuung betroffen zu sein.
Der Sachverhalt befindet sich gerade in Prüfung bei den zuständigen Kollegen. Im Dokument 1018992 halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.