Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit der Krankenkasse und der Finanzverwaltung.
Wenn die 50 € (vormals 44 €) nicht ausgeschöpft sind, kann das unberücksichtigt bleiben. Andernfalls ist das pauschal zu versteuern; bleibt dann aber SV frei.
Soweit ich das recherchiert habe kann eine pauschalversteuerung mit sv-freiheit nur über § 40 Absatz 1 EStG erfolgen, dazu muss die betriebliche Zusatzkrankenversicherung aber als Jahresbeitrag für eine Vielzahl von Mitarbeitern gezahlt werden.
Eine Möglichkeit die Monatsbeiträge pauschal zu versteuern ist mir nicht bekannt, könnten Sie mir die gestzliche Grundlage nennen?
Ein Mandat von uns kann nämlich die Beiträge nur in Monatsbeträgen zahlen und würde eine monatliche pauschalversteuerung begrüßen.
Vielen Dank im voraus.