Noch zur Ergänzung: Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten,Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2020 allerdings eine spezielle Mindestvergütung. Mehr dazuhier. https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-ausnahmen/#:~:text=Wer%20erh%C3%A4lt%20keinen%20gesetzlichen%20Mindestlohn,sind%2C%20vom%20gesetzlichen%20Mindestlohn%20ausgeschlossen.
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