Liebe Experten,
ich bräuchte bitte mal eine Fundstelle im Gesetz, die bestätigt, dass der Lohnsteuerjahresausgleich nur zugunsten des Arbeitnehmers durchgeführt werden darf.
Vielen Dank für Hilfe & ein wunderbares Wochenende
Floreana
Hallo,
§ 42 b EStG spricht nur von Erstattung:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
Und Haufe schreibt von einem "Erstattungsverfahren" und dass bei einem Fehlbetrag kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden muss.
Dies ist allerdings nur meine persönliche Interpretation.
Gruß, vw
Das gilt scheinbar nur, sofern der Lohnsteuerabzug während des Jahres korrekt erfolgt ist.
Vielen Dank an Beide.
Wenn Lodas also wegen lfd Bezüge und Einmalbezüge im Laufe des Jahred den Soli nicht richtig berechnet/berechnen kann, dann träfe der 1. Fall zu (LSt wurde richtig berechnet und das FA behält sich das Recht vor, die Annexsteuer i. R. der Einkommenssteuererklärung nachzuerheben).
Angenommen der Mitarbeiter macht keine Erklärung, dann hätte er Glück gehabt....ist das im Sinne des FA?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.