Hallo Zusammen,
ich habe den Fall, dass ich einen Mitarbeiter habe, der für ein deutsches Unternehmen Nachhilfetätigkeiten aus Südamerika entrichtet.
Dabei handelt es sich nicht um eine Arbeitnehmerentsendung.
Weiß jemand, inwiefern der Mitarbeiter steuer- und beitragspflichtig nach deutschem Recht ist?