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Empfangsvollmacht nicht anklicken in ESt, aber warum?

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:38:10 von deusex
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xyzmic
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Hallo DATEV,

 

warum darf ich im Steuerprogramm den Haken bei der Empfangsvollmacht nicht setzen, wenn Vollmachten der Mandanten vorliegen?

 

Das Finanzamt löscht doch keine Vollmachten beim Datenabgleich oder?

 

Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter - DATEV Hilfe-Center

 

 

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Vielen Dank für Eure Hilfe.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn der Haken in den Zeilen 35 bis 41 gesetzt wird, wird die Empfangsvollmacht in der Erklärung eingetragen. Diese Eintragung geht einer Vollmacht in der VdB vor.

 

Solange diese Daten identisch sind, fällt dies nicht weiter auf. Allerdings greift dann die elektronische Bekanntgabe der Bescheide in der VdB nicht, d.h. diese Bescheide werden dann auf jeden Fall auf Papier versandt.

 

Und sollte sich an der Vollmacht in der VdB etwas ändern (neuer Berater oder ggf. Umzug der Kanzlei) hat dies keine Auswirkung auf die Bekanntgabevollmacht in der ESt-Erklärung, d.h. hier wird dann noch diese Vollmacht und nicht die neue VdB-Vollmacht genutzt.

STBMT
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Ich müsste raten - aber wenn man dort den Haken setzt, und wie im Screenshot, ebenfalls den Haken bei "Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter" setzt, hätte das FA ja zwei Optionen.

 

An wen würden Sie ggf. dann den Bescheid schicken, wenn Sie auf Seiten des FAs dafür zuständig wären? 😉

 

 

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xyzmic
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 13
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Die Empfangsvollmacht geht immer vor.

 

Im Zweifel wird die alte Vollmacht gelöscht, sollte diese voneinander abweichen, so die Aussage von mehreren Finanzämtern in Baden-Württemberg.

Weil in Baden-Württemberg nur noch zentral über die OFD Schreiben heraus gehen, stört wohl der Haken in der Erklärung, wenn eine Vollmacht vorliegt. Die Software kann dann nicht automatisch die Schreiben versenden...

 

Bin gespannt was DATEV dazu sagt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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xyzmic
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Super vielen Dank

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deusex
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Wenn der Haken in den Zeilen 35 bis 41 gesetzt wird, wird die Empfangsvollmacht in der Erklärung eingetragen. Diese Eintragung geht einer Vollmacht in der VdB vor.

 

Solange diese Daten identisch sind, fällt dies nicht weiter auf. Allerdings greift dann die elektronische Bekanntgabe der Bescheide in der VdB nicht, d.h. diese Bescheide werden dann auf jeden Fall auf Papier versandt.

 

Und sollte sich an der Vollmacht in der VdB etwas ändern (neuer Berater oder ggf. Umzug der Kanzlei) hat dies keine Auswirkung auf die Bekanntgabevollmacht in der ESt-Erklärung, d.h. hier wird dann noch diese Vollmacht und nicht die neue VdB-Vollmacht genutzt.


Den Sachverhalt hatten wir hier auch erörtert und ich kann dies bestätigen, womit bei allen Erklärungen nunmehr darauf geachtet wird, dass in der Erklärung keine Angaben mehr zu Vollmachten gemacht werden bzw. die per "Jahresübernahme" ggf. noch bestehenden gelöscht werden.

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jsteckenreuter
Beginner
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Nachricht 8 von 13
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Ja, das wäre schön - gilt aber nur, wenn die Finanzverwaltung die in der VDB hinterlegte Empfangsvollmacht tatsächlich auch beachtet. Dies erfolgt häufig aber nicht, so dass der Steuerbescheid dann direkt an den Mandanten geht. Einzig der elektronische Bescheidabgleich lässt darauf schließen, dass bereits ein Bescheid erteilt wurde. Dann heißt es, dem Bescheid nachlaufen und beim Mandanten anfordern.

rschoepe
Fachmann
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Nachricht 9 von 13
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@jsteckenreuter  schrieb:

Dann heißt es, dem Bescheid nachlaufen und beim Mandanten anfordern.


Wenn der Mandant darauf konditioniert ist, dass Bescheide mit Brief "geprüft und i.O." vom StB kommen, sollte er doch selbst dort auflaufen/anrufen, wenn der Bescheid plötzlich direkt vom FA kommt. Und wenn er das nicht tut … selbst Schuld?

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jsteckenreuter
Beginner
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Danke für die Anmerkung. Ich denke aber, hier gilt es Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Die Ursache liegt bei der Finanzbehörde, die die Vollmacht nicht beachtet. Als Wirkung bedeutet dies unnötige Korrespondenz und Erklärungsbedarf in der Kommunikation mit den Mandanten.

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 11 von 13
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@rschoepe  schrieb:

Wenn der Mandant darauf konditioniert ist, dass Bescheide mit Brief "geprüft und i.O." vom StB kommen, sollte er doch selbst dort auflaufen/anrufen, wenn der Bescheid plötzlich direkt vom FA kommt. Und wenn er das nicht tut … selbst Schuld?

Sie meinen damit genau solche Mandanten, die bei mir die Steuererklärung unterschreiben und mich dann fragen, ob sie die Unterlagen dann beim Finanzamt abgeben/in den Briefkasten werfen sollen, oder ob wir das für sie erledigen..........

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jejo
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 13
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@jsteckenreuter  schrieb:

Ja, das wäre schön - gilt aber nur, wenn die Finanzverwaltung die in der VDB hinterlegte Empfangsvollmacht tatsächlich auch beachtet. Dies erfolgt häufig aber nicht, so dass der Steuerbescheid dann direkt an den Mandanten geht. Einzig der elektronische Bescheidabgleich lässt darauf schließen, dass bereits ein Bescheid erteilt wurde. Dann heißt es, dem Bescheid nachlaufen und beim Mandanten anfordern.


Diese Bedenken habe ich auch schon eine ganze Weile Vollmachtsdatenbank versus Empfangsvollmacht - DATEV-Community - 12171 und nachdem ich die Haken mal testweise entfernt hatte und prompt mancher Bescheid an die Mandantschaft "verlustig" ging, bin ich ganz schnell wieder davon abgekommen.

 

Ich fände es hilfreich (man könnte auch sagen beruhigend), wenn es in der Steuererklärung die Möglichkeit gäbe, einen Haken zu setzen für "bitte Vollmacht laut Vollmachtsdatenbank beachten" ...

 

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deusex
Experte
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Offenbar ist es tatsächlich so, dass "weniger, mehr" ist.

 

Ich nehme diese ganzen "Hakenleichen" zur Empfangsvollmacht in der Erklärung raus, denn damit wird offenbar sichergestellt, dass keine zur VDB abweichende Zustellung vorgenommen wird. Hier ist natürlich Voraussetzung, dass die VDB-Vollmacht korrekt ist.

 

Insofern ging bei uns zumindest noch kein Bescheid "verlustig"; wir erhalten ja als kleine "Prüfroutine" noch die PFB-Bescheiddaten-Rückmeldung und könnten ggf. reagieren, sollten Daten, aber kein Bescheid eingehen.

 

Bisher kam dies nicht vor, werde ich aber natürlich im Auge behalten.

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letzte Antwort am 23.11.2023 10:38:10 von deusex
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