Hallo zusammen,
wir haben eine Minijobberin die eine Jubiläumszuwendung erhalten soll.
Durch die Auszahlung der Jubiläumszuwendung würde man die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Lt. meinen Recherchen sind Jubiläumszuwendungen an Minijobber bei der Geringfügigkeitsgrenze allerdings unschädlich, es besteht nur keine Beitragsfreiheit. Mit der Lohnart 4210 AN-Jubiläumszuwendung wird diese Unschädlichkeit aber nicht berücksichtigt und es kommt zu einer Fehlermeldung bei der Abrechnung.
Besteht eine Möglichkeit die Abrechnung in DATEV Lohn + Gehalt entsprechend umzusetzen?
Danke für Ihre Rückmeldungen.
Viele Grüße
M. Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Abrechnen kannst du doch trotzdem? Ja, es gibt eine Fehlermeldung, aber die blockiert die Abrechnung nicht, sondern weist dich nur darauf hin da nochmal drauf zu schauen. Und das hast du getan. 😉
Ja, sollte eigentlich nur eine Hinweismeldung sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Überschreitung der Minijobgrenze ja auch gestattet, von daher wäre es schon seltsam, wenn das Programm einen Fehler meldet und die Abrechnung sperrt.
@STBMT schrieb:sollte eigentlich nur eine Hinweismeldung sein.
Einerseits ja, andererseits ist es dafür rechtlich zu schwerwiegend. Dann müsste das Programm zwischen technischen (Durchschnitt zur Berechnung nicht vorhanden, SV-Brutto negativ, …) und rechtlichen Fehlern unterscheiden, was aber auch wieder übersichtlich wird.