Guten Morgen 🙂
ich habe eine Frage zur Fristberechnung bei dem Dokument "Erinnerung an die Übermittlung der Steueranmeldungen". Es wird aktuell bei uns keine Frist im Dokumentenkorb vorgegeben.
Nun bekomme ich intern verschiedene Aussagen:
1. Anlage der Frist auf das ursprüngliche Fristdatum
2. Anlage mit einer 1-Wochen Frist (laut Text vom Finanzamt)
3. Anlage mit Rechtsbehelfsfrist
4. Keine Frist
Was wäre denn nun richtig und wie kann ich das der Erkennung klarmachen, sodass die Frist dem Dokument zugeordnet wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist kein fristenbehaftetes Dokument i.S.d. Abgabenordnung.
mfg
Danke, also einfach keine Frist erfassen?
Richtig, keine Frist erfassen.
mfg
Ergänzend kann man an dieser Stelle ja noch mal AO 356§ hinzufügen, das macht es bei der Einschätzung ob eine Frist vorliegt oder nicht, bzw. welchse, meistens ein bisschen einfacher. Falls also keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben zu finden ist, dann....
Hier gibts zwei richtige Antworten:
1. Nein, es ist keine harte Frist, deren Nichteinhaltung irreversible Folgen hat. Gleichwohl ist es aber
2. klar eine Frist, nur eben eine "weiche".
Ob dafür eine Frist in PFB angelegt wird, ist eine Frage der Kanzleiorganisation, wir sind inzwischen dazu übergegangen, solche Fristen in den Dokumententitel einzupflegen, wer mag, kann sich auch eine individuelle Spalte "zu erledigen bis" im DMS einrichten und das Datum dort erfassen.
Das Datum, das zu erfassen ist, ist der 26.09., wo das geschieht ist eine Frage des Geschmacks, keine rechtliche.
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